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Schweiz
Apotheker benötigen Weiterbildung, um vertreten zu dürfen
Eingeschränkte Vertretungsbefugnis vorgeschlagen
Zur Klärung dieser und anderer Fragen in Bezug auf das revidierte Medizinalberufegesetz hat die Kantonsapothekervereingung (KAV) zusammen mit Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Fachgesellschaften Empfehlungen ausgearbeitet.
Über die genauen Regeln für die Stellvertretung dürfen die Kantone dann selbst befinden. Nach dem Papier sollen Studienabgänger eine kantonale Bewilligung zur Tätigkeit als Apotheker in der öffentlichen Apotheke mit eingeschränkter Stellvertreterfunktion einholen können. Mit dieser könnten sie dann für eine beschränkte Zeitdauer die fachlich verantwortliche Person (den Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter) vertreten. Die Bewilligung würde zu stundenweisen Ablösungen, Vertretungen während maximal eines fixen Tages pro Woche sowie Ferienvertretungen von maximal vier Wochen pro Jahr berechtigen. Pro Apotheke sollen maximal zwei solche Bewilligungen ausgestellt werden dürfen.
Junge Apotheker sind für die Weiterbildungspflicht
Die
Swiss Young Pharmacist Group (SwissYPG) hat nach Bekanntwerden der Empfehlung
eine Umfrage bei ihren Mitgliedern und Pharmazie-Studierenden durchgeführt. Nach
den Ergebnissen herrscht unter den jungen Apothekern und Studierenden große
Unsicherheit. Die stark eingeschränkten Möglichkeiten einer Stellvertretung
klängen für Studienabgänger zunächst nicht sehr motivierend. Panikmache sei
jedoch nicht angebracht, meint SwissYPG. Trotzdem halten sie die
Weiterbildungspflicht für richtig. Sie werde mit dem Gesetz zum
selbstverständlichen Teil des pharmazeutischen Curriculums und sei keine
Degradierung, sondern im Gegenteil eine Aufwertung. „Wir dürfen mehr. Im
Gegenzug müssen wir aber auch unsere Qualifikation vorzeigen“, schreibt
SwissYPG.
2 Kommentare
Prost Prost Kammeraden
von Wolfgang Müller am 22.01.2019 um 13:40 Uhr
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AW: Prost Prost Kammeraden
von Apotheker08 am 22.01.2019 um 17:14 Uhr
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