Argumentationshilfe der BAK für Fertigarzneimittel
Klebeetikett:
Diese Packung wurde von Ihrem Apotheker zum Zweck einer routinemäßigen Kontrolle der Arzneimittelqualität geöffnet. Es wurden keine Mängel festgestellt. Prüf-Nr.:
Informationsbeilage:
Sie haben ein Arzneimittel ausgehändigt bekommen, das in meiner Apotheke geöffnet wurde. Der Apotheker ist als letzte Kontrollinstanz verpflichtet, Fertigarzneimittel vor der Abgabe an den Patienten stichprobenweise auf einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Diese Maßnahme erhöht die Arzneimittelsicherheit und schützt den Patienten vor möglichen Risiken. Die Wirksamkeit des Arzneimittels wird durch das Öffnen der Packung nicht beeinträchtigt. Das von Ihnen erworbene Arzneimittel hat keine Mängel aufgewiesen.
(Stempel der Apotheke)
3 Kommentare
Kosten
von Vu-Nguyen am 28.01.2019 um 12:37 Uhr
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Prüfung FAM
von Jan Kusterer am 28.01.2019 um 8:49 Uhr
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AW: Prüfung FAM
von Vu-Nguyen am 28.01.2019 um 12:39 Uhr
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