Apothekengesetz-Novelle in Österreich

Großhändler sollen Einfluss auf die Apotheken verringern

Remagen - 29.01.2019, 10:15 Uhr

Zu viel Einfluss des Großhändlers? In Österreich dürfen Großhändler Anteile an Apotheken halten. Einer Novellierung des Apothekengesetzes zufolge soll dies nun verringert werden. ( r / Foto: Imago)

Zu viel Einfluss des Großhändlers? In Österreich dürfen Großhändler Anteile an Apotheken halten. Einer Novellierung des Apothekengesetzes zufolge soll dies nun verringert werden. ( r / Foto: Imago)


In Österreich steht eine Änderung des Apothekengesetzes bevor, die für viel Zündstoff sorgt. Im Alpenland dürfen Großhändler in bestimmten Umfang Anteile an Apotheken besitzen. Hierüber nehmen sie erheblichen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Apotheker, meint der Apothekerverband. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.  

In Österreich soll noch in diesem Jahr eine Novelle des Apothekengesetzes verabschiedet werden. Das berichtet der Online-Nachrichtendienst der Tageszeitung „Die Presse“. Die Apotheker fürchten, dass die Arzneimittelgroßhändler immer mehr in die Geschäftstätigkeit der Apotheken eingreifen und sind deshalb Ende des Jahres mit einem Änderungsvorschlag zum Apothekengesetz beim Ministerium vorstellig geworden. Dieser sorgt nun laut „Die Presse“ für eine heftige Auseinandersetzung zwischen der Apothekerkammer und dem Verband der Arzneimittelgroßhändler Phago, dem die sechs größten vollsortierten Großhändler Österreichs angehören: Herba Chemosan, Jacoby GM, Kwizda, Pharmosan, Phoenix und Richter Pharma.

Apotheker muss mehr als die Hälfte besitzen

Das österreichische Apothekengesetz bestimmt, dass eine Apotheke nach dem Grundsatz der persönlichen Betriebsführung von einem Apotheker geführt werden muss. Hieraus resultiert im Wesentlichen ein Ketten- und Fremdbesitzverbot. Abgeschwächt wird das Fremdbesitzverbot allerdings durch eine Ausnahmeregelung, wonach auch die Rechtsform einer Personengesellschaft zulässig ist, wenn der Konzessionsinhaber eine Beteiligung von mehr als der Hälfte am gesamten Apothekenunternehmen besitzt. Außerdem dürfen keinem anderen Gesellschafter Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden. Ein Apothekenbesitzer darf danach zum einen Teilhaber an einer weiteren Apotheke sein, und zum anderen ist auch die Beteiligung von apothekenfremden Unternehmen wie etwa pharmazeutischen Großhändlern am Apothekenbesitz möglich. 

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Wettbewerbsbehörde will Fremdbesitzverbot beibehalten

Der Einfluss, den der Großhandel über solche Beteiligungen auf die öffentlichen Apotheken ausübt, sei in den vergangenen Jahren immer größer geworden und wirke sich negativ auf die Unabhängigkeit der Apotheker aus, sagt der Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes Jürgen Rehak gegenüber „Die Presse“. Rehak verweist in diesem Zusammenhang auf einen aktuellen Branchenbericht der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die diese Entwicklung ebenfalls mit Sorge beobachte. Im Mai des letzten Jahres hatte die BWB im Rahmen ihrer Gesundheitsbranchenuntersuchung den ersten Teilbericht zum österreichischen Apothekenmarkt veröffentlicht.

Darin befürwortet sie nachdrücklich eine Beibehaltung des Ketten- und Fremdbesitzverbots. Eine vertikale Integration würde die Wahrscheinlichkeit des Auftretens negativer Folgen wie Marktzutrittsbarrieren, die Abschottung „fremder“ Apotheken und das Verschieben der Sortimentsbreite und -tiefe zu Gunsten der vom Großhändler angebotenen Waren massiv erhöhen, so die Auffassung der Behörde. Im Ergebnis sei eine vollständige Liberalisierung der Eigentumsregelungen nicht zu empfehlen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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