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Apothekengesetz-Novelle in Österreich
Großhändler sollen Einfluss auf die Apotheken verringern
Reine Beteiligung gar nicht so wichtig
Die BWB erläutert auch, wie die große Einflussnahme zustande kommt: Da ihnen hinsichtlich der Preisregelungen und des Absatzes von Arzneimitteln die Hände gebunden sind, hätten die pharmazeutischen Großhändler in der Vergangenheit immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, um ihre Position am Markt zu verbessern, etwa durch Beteiligungen an Apotheken. Dabei liege ihr strategisches Hauptinteresse gar nicht in der Beteiligung selbst. Zumeist sei der reine Beteiligungsertrag an einer Apotheke für den Großhändler gering. Es gehe vielmehr um ihre Absicherung als Hauptlieferant der betreffenden Apotheke. Einhergehend mit oder als Alternative zur Beteiligung würden zudem Bürgschaften vereinbart, die mit einer regelmäßig sehr langen Laufzeit (in der Regel zehn Jahre, zum Teil auch länger oder unbefristet) verknüpft würden.
Fast keine Apotheke ohne Großhandelsteilhaber
In der Regel werde bei Beteiligungsverhältnissen festgelegt, dass die Apotheke 50 bis 90 Prozent des Gesamtbedarfs von dem Großhändler beziehen muss, bei einer (zumeist nicht kündbaren) Laufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren. Solch eine Warenbezugs- oder Liefervereinbarung werde regelmäßig im Zusammenhang mit sonstigen Verträgen abgeschlossen, etwa über die Vereinbarung von Vorauskassa oder Warenkrediten. Die BWB geht davon aus, dass sich der Anteil der Warenbezugsvereinbarungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Apotheken bereits im Bereich von zwanzig bis dreißig Prozent bewegt.
Nach Auskunft von Rehak gibt es an etwa 1300 der insgesamt 1357 österreichischen Apotheken direkte Beteiligungen, bei 200 von ihnen seien sie sehr hoch. Für Großhändler seien sie schon zu einem wichtigen Standbein ihres Geschäftsmodells geworden.
Vorschläge werden geprüft
Der Großhandelsverband Phago bestreitet laut „Die Presse“ in einer Stellungnahme, dass eine Beteiligung von Großhändlern nachteilige Folgen für Apotheker habe. Im Gegenteil, eine Veränderung des Status quo „hätte schwerwiegende Nachteile für die Arzneimittelversorgung in Österreich“, meine man dort. Die Großhändler hätten für das Ansinnen der Apotheker deshalb kein Verständnis und verwiesen auf die die alleinige Entscheidungsbefugnis des Apothekers nach dem Apothekengesetz, unabhängig von finanziellen Beteiligungen.
Wie DAZ.online auf Nachfrage vom österreichischen Gesundheits-und Sozialministerium erfahren hat, werden die Vorschläge der Apotheker derzeit „umfassend geprüft und wie in gewohnter Weise werden auch die Stakeholder eingebunden.“ Erst danach erfolge eine entsprechende Meinungsbildung seitens des Ministeriums. Grundsätzlich habe man das Kalenderjahr 2019 ins Auge gefasst. Die genauen Inhalte des Vorschlags sind nicht bekannt. „Wir wollen nur Beteiligungen verhindern, die über 49 Prozent der Anteile hinausgehen“, konkretisiert Rehak gegenüber „Die Presse“.
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