- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Securpharm: „100 ...
Apotheken sollen gelassen bleiben
Securpharm: „100 Prozent Bestandsware zum Start“
Wer den falschen 2-D-Code scannt, riskiert eine Fehlermeldung
Und am kommenden Samstag soll es nun losgehen. Die zentralen Systeme stünden bereit und könnten genutzt werden, so Gerbsch. Allerdings müsse sich die Routine dann erst einmal einstellen. Da passt es, dass die neuen Packungen, die auf ihre Echtheit zu überprüfen sind, erst nach und nach in die Apotheken kommen werden. Es ist nicht zu vergessen: Die Verifizierungspflicht besteht nur für Packungen, die nach dem 9. Februar 2019 für den Verkehr freigegeben werden!
Derzeit haben laut Gerbsch rund 90 Prozent der Packungen noch gar keinen 2-D-Code. Und die 10 Prozent, die einen haben, haben ihn in der Regel nur zu Probezwecken beziehungsweise aus einem ganz anderen Grund. So müssen etwa aus Indien exportierte Arzneimittelpackungen einen 2-D-Code tragen, zu finden sind diese Codes überdies auf Tierarzneimitteln und Medizinprodukten, die gar nicht unter die Verifizierungspflicht fallen. Doch wer diese 2-D-Codes scannt, riskiert eine Fehlermeldung.
Gerbsch: Datenqualität wird sich mit der Zeit verbessern
Dass es erst einmal Fehlermeldungen bei Packungen geben wird, die völlig in Ordnung sind und abgegeben werden können, lässt sich nicht vom Tisch wischen. Doch die Rückmeldungen im System sollen nicht zuletzt dafür sorgen, den Korrekturbedarf zu erkennen und nachzubessern. Gerbsch ist überzeugt, dass sich die Datenqualität mit der Zeit mehr und mehr verbessern wird und Fehlermeldungen abnehmen werden.
7-Tage-Frist für den pharmazeutischen Unternehmer
Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?
Fälschungsschutz
Securpharm: Fehlalarme sind die Achillesferse des Systems
Dem kommenden Wochenende sollten Apotheker jedenfalls noch gelassen entgegenblicken: Martin Bergen, Geschäftsführer von Securpharm, erklärte auf Nachfrage: „An diesem Wochenende wird zu 100 Prozent Bestandsware in den Apotheken sein“. Das heißt: Apotheken können den Data-Matrix-Code – sofern vorhanden – scannen, müssen es aber nicht, „weil bei Bestandsware diese Verpflichtung nicht besteht“, so Bergen. Daraus lässt sich schließen: Sie können auch den Strichcode scannen – und damit etwaigen Fehlermeldung aus dem Weg gehen. Es ist auch grundsätzlich vorgesehen, dass die Software meldet, ob eine Packung verifizierungspflichtig ist oder nicht, wenn in der Apotheke der Strichcode gescannt wird. Allerdings bedingt dies, dass die entsprechenden Daten zuvor von den Herstellern gemeldet worden sind.
Weitere Informationen angekündigt
Die Apotheker können diese Woche nochmals eine Information zu einigen Detailfragen erwarten. Gerbsch erklärte: „Wir bewerten jetzt nochmal die Situation und werden vor diesem Hintergrund noch eine aktualisierte Information bereitstellen“. Die Zeit wird knapp, doch Securpharm verspricht: Die Information werde „zeitnah, vor dem Start“ geschehen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.