BMG-Abteilungsleiter Dr. Lars Nickel

Importförderklausel: „Da ist noch Musik drin“

Berlin - 15.02.2019, 17:55 Uhr

Bundesrat und Bundesregierung haben in Sachen Importrzneimittel unterschiedliche Ansätze. (Foto: VAD)

Bundesrat und Bundesregierung haben in Sachen Importrzneimittel unterschiedliche Ansätze. (Foto: VAD)


Der Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist ein Omnibus: Es ist zu erwarten, dass in diesen noch einige weitere Regelungen einsteigen werden – ebenso, dass andere aussteigen. Eine besondere Herausforderung ist, dass das GSAV der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Dr. Lars Nickel, Leiter der Abteilung Arzneimittel im BMG, rechnet daher noch mit einigen Diskussionen und Änderungen – möglicherweise auch in puncto Importförderklausel.

Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen vorgelegt. Während es zum Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits die zweite öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss gab, steht das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) noch am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Erst Ende Januar hat das Kabinett den Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossen, nachdem im Dezember schon eine nicht öffentliche Verbände-Anhörung im BMG stattgefunden hatte. Nun wurde der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet.

Beim Pharma-Recht-Tag am gestrigen Donnertag in Frankfurt gab Dr. Lars Nickel, Leiter der Abteilung Arzneimittel im BMG, einen Überblick über die geplanten Regelungen des GSAV. Den Anstoß für das Gesetz gaben diverse kleine und größere Skandale in der Arzneimittelversorgung. Stichworte sind hier Valsartan, Lunapharm, Bottrop und Brüggen-Bracht. Doch es sind schon jetzt zahlreiche weitere Regelungen mit untergebracht. „Es ist ein Omnibus“, erklärte Nickel. Und besonders spannend mache ihn, dass er im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Manches werde in den Ländern kritisch gesehen, daher seien noch einige Änderungen zu erwarten. Es könnten sowohl neue Regelungen „einsteigen“, als auch andere wieder „aussteigen“. Beispielsweise sieht der Gesetzentwurf vor, dass Änderungen an der Approbationsordnung der Zahnärzte künftig ohne Zustimmung des Bundesrats möglich sind. Dies ist eine Reaktion darauf, dass Neuerungen an der Approbationsordnung seit Jahren nicht gelingen. Doch Nickel hat Zweifel, ob die Länder hier mitziehen: „Ich denke, das steigt aus“. 

Dagegen kann sich Nickel etwa weitere Neuerungen im Heilmittelwerbegesetz vorstellen – „da ist noch was in der Pipeline“. Bislang ist vorgesehen, dass das Werbeverbot für in-vitro-Diagnostika zum Nachweis einer HIV-Infektion für die Eigenanwendung aufgehoben wird. Hintergrund ist, dass diese HIV-Selbsttests seit Oktober für jedermann verfügbar sind – sie unterliegen nicht einmal der Apothekenpflicht. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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