Interview Karl-Josef Laumann (CDU) – Teil 1

„Der Arzneimittel-Versandhandel birgt insgesamt Risiken“

Berlin - 28.02.2019, 07:00 Uhr

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärt im Interview mit DAZ.online seine Apothekenpolitik und seine Einstellung zum Arzneimittel-Versandhandel. (s / Foto: Jördis Zähring)

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärt im Interview mit DAZ.online seine Apothekenpolitik und seine Einstellung zum Arzneimittel-Versandhandel. (s / Foto: Jördis Zähring)


Laumann: Spahn und ich wissen beide, wie wir denken

DAZ.online: In der Bundestagsfraktion der Union regt sich Widerstand gegen Spahns Kurs in der Apothekenpolitik. Haben Sie Verständnis für diese Abgeordneten?

Laumann: Ich würde hier eher von Debatten und Diskussionen sprechen. Und das ist doch gut. Politische Diskussionen – auch mit unterschiedlichen Standpunkten – sind ein zentraler Eckpfeiler unserer Demokratie. Ich glaube übrigens, dass Jens Spahn das genauso sieht.

DAZ.online: Haben Sie Hr. Spahn bereits selbst darauf hingewiesen, dass Sie anderer Meinung sind in Sachen Apothekenmarkt? Haben Sie ihm angekündigt, dass die NRW-Landesregierung einer Umsetzung seiner Apotheken-Pläne widersprechen wird?

Laumann: Jens Spahn und ich wissen beide, wie wir denken. Wir können uns da auch ganz offen austauschen – und oft sind wir einer Meinung.

„Ich schätze das Modell der inhabergeführten Apotheken“

DAZ.online: Direkt an der NRW-Landesgrenze und Staatsgrenze sitzen DocMorris und die Shop Apotheke. Wie beurteilen Sie das Geschäftsmodell der EU-Versender grundsätzlich? Ist es aus Ihrer Sicht richtig, dass der Einfluss solcher multi-nationaler Konzerne auf die deutsche Gesundheitsversorgung wächst, ohne dass der Staat auf diese Unternehmen Zugriff hat?

Laumann: Das Modell des Arzneimittelversandhandels aus einigen EU-Mitgliedstaaten ist rechtlich zulässig. Der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt jedoch insgesamt Risiken. Ich denke hier an die Versorgung mit zeitkritischen Arzneimitteln oder an den Erhalt der pharmazeutischen Qualität beim Transport. Wir stehen zudem vor der Herausforderung, die flächendeckende Arzneimittelversorgung auch im Notdienst sicherzustellen, ausländische Versandapotheken beteiligen sich nicht daran. Deutschland hat sich für das vom EuGH bestätigte Versorgungsmodell durch inhabergeführte Apotheken entschieden und dieses Modell schätze ich persönlich sehr.

DAZ.online: Erst vor etwa drei Jahren gab es in NRW immer wieder Fälle, bei denen Patienten von EU-Versendern in den Niederlanden Rezepturen verweigert wurden. Nach einer Beschwerde der Apotheker erklärte ihr Ministerium, dass die deutschen Versorgungsregeln für die Niederländer nicht gelten könnten. Wie beurteilen Sie diese Lage? Ist es aus Ihrer Sicht richtig, dass die EU-Versender gewisse Versorgungsregeln nicht einhalten müssen, während deutsche Apotheken dazu verpflichtet sind?

Laumann: Das Apothekengesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und somit nur für deutsche Apotheken. Die Regelung der Arzneimittelversorgung ist Sache der Mitgliedsstaaten. Hier gibt es unterschiedliche Systeme in Europa. Ein Versandhandel aus einem EU-Mitgliedstaat ist im Übrigen nur zulässig, wenn das Recht des Mitgliedstaates dem deutschen Apothekenrecht im Hinblick auf die Versandhandelsvorschriften entspricht. Und in Deutschland setzen wir auf eine Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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