Rheinland-Pfalz

Apotheker, Ärzte und Kassen regeln Grippeimpfstoffversorgung

Berlin - 27.03.2019, 15:00 Uhr

Wird in der kommenden Saison eine sichere Versorgung mit Grippeimpfstoffen gelingen? ( r / Foto: REDPIXEL / stock.adobe.com)

Wird in der kommenden Saison eine sichere Versorgung mit Grippeimpfstoffen gelingen? ( r / Foto: REDPIXEL / stock.adobe.com)


Die Zeit für die Vorbestellung von Grippeimpfstoffen für die kommende Saison wird langsam knapp. Auch in Rheinland-Pfalz sollen Ärzte eigentlich bis Ende März ordern. Doch viele Mediziner waren verunsichert, wie viel sie bestellen sollten – und ab wann ihnen möglicherweise Wirtschaftlichkeitsprüfungen drohen. Nun haben sich in Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung, Apothekerverband und Kassen gemeinsam mit dem Landesgesundheitsministerium auf Eckpunkte verständigt.

Auch in Rheinland-Pfalz, wo es in der Saison 2018/2019 erneut eine Festpreisvereinbarung zwischen Kassen und Apothekerverband zu Grippeimpfstoffen gab, waren im Winter die Vakzine knapp geworden. Landesgesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hatte bereits Anfang des Jahres das Gespräch mit Ärzten, Apothekern und Kassen gesucht. Für vergangenen Montag lud die Ministerin die in ihrem Bundesland für die Impfstoffversorgung verantwortlichen Gesundheitspartner der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), des Landesapothekerverbands und der Kostenträger (vertreten durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) zum zweiten Mal zu einem Runden Tisch. Erklärtes Ziel war, frühzeitig Maßnahmen zu vereinbaren, um in der kommenden Wintersaison eine defizitäre Versorgung mit Grippeimpfstoffen, wie man sie in der vergangenen Saison erleben musste, zu vermeiden. Der KV war zudem wichtig, eine Vereinbarung zu treffen, die Ärzte vor Regressen der Kassen schützt.

Eine Einigung drängte nun, denn die Zeit der Vorbestellungen hat bereits begonnen. Nun scheint sie gelungen. „Wir wollen bei der Bestellung und Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Wintersaison eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich alle bereits auf mehrere konkrete Eckpunkte verständigen konnten“, lässt die Ministerin in einer Presseerklärung ihres Hauses wissen.

Gefahrlose Vorbestellung von 95 Prozent des Vorjahresverbrauchs

Die Beteiligten haben sich demnach unter anderem darauf verständigt, dass sich die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe wie bisher am Verbrauch des Vorjahres orientieren soll. Sollte sich jedoch im Laufe der kommenden Saison herausstellen, dass die Patientennachfrage höher ist, sollen Impfstoffe angemessen nachbestellt werden können. „Dabei sollen jedoch die naturgemäß vorhandenen Risiken der passgenauen Impfstoffbestellung im Sinne einer Risikoverteilung wirtschaftlich minimiert werden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Deshalb habe man sich darauf geeinigt, dass in der Regel keine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, sollten die bestellten Impfstoffe nicht verbraucht werden können.

Was sich in der Ministeriumsmitteilung etwas vage anhört, klingt bei der KV so: „Auf Drängen der KV RLP haben die Krankenkassen zugestanden, in der Regel auf Regresse zu verzichten, wenn die Praxis die Anforderung für die Saison 2019/2020 auf 95 Prozent der in den letzten vier Quartalen verimpften Menge begrenzt.“ Das heißt: Ärzte können 95 Prozent vorbestellen, die Apotheke ordert entsprechend, gibt die komplette Menge an den Arzt ab – und rechnet sie auch so ab. In diesem Rahmen läuft der Arzt nicht Gefahr, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kommen – selbst wenn er nicht alle Impfdosen verimpft. Oberhalb der 95-Prozent-Grenze ändert sich die Lage für die Mediziner: Ist die Gesamtmenge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen mehr als 20 Prozent höher, wird ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.

Ärzte sollen auch künftig generisch verordnen

Laut KV wird sich die Frist für die Vorbestellungen bei den pharmazeutischen Unternehmen nun von Ende März auf den 30. April 2019 verschieben.

Die Eckpunkte sehen überdies vor, dass die Verordnung von Grippeimpfstoffe grundsätzlich generisch, also nicht produktbezogen, erfolgen soll. Dies ermöglicht es Apotheken, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Bätzing-Lichtenthäler ist mit dem jüngsten Treffen am Runden Tisch zufrieden: „Ich halte diesen gemeinsam gefundenen Kompromiss für eine vernünftige und zielführende Lösung im Sinne einer guten Versorgung mit Grippeimpfstoffen in der kommenden Wintersaison in Rheinland-Pfalz und erwarte eine zügige Umsetzung durch die verantwortlichen Selbstverwaltungspartner“.

TSVG bringt Neuerungen

In der kommenden Saison gelten für die Versorgung mit und Abrechnung von Grippeimpfstoffen bundesweit neue Regeln: Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz, das noch seinen letzten Durchgang im Bundesrat vor sich hat, setzt an verschiedenen Stellen an. Was die Apothekenvergütung betrifft, so findet sich diese künftig in der Arzneimittelpreisverordnung: Danach können Apotheken je Einzeldosis fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile.

Damit werden regionale Vereinbarungen aber nicht gänzlich obsolet. Auch wenn die Preise nicht mehr geregelt werden können, sind durchaus noch Absprachen in Versorgungsfragen – zum Beispiel zur generischen Verordnung, möglich. Wie ein Sprecher des LAV Rheinland-Pfalz erklärte, wird in Rheinland-Pfalz aktuell eine solche Vereinbarung vorbereitet, die die bestehende ablösen soll. Hinsichtlich der Abrechnung ändert sich für die Apotheker im Bundesland bis auf den 75-Euro-Deckel nichts. Auch in der ablaufenden Saison lag in Rheinland-Pfalz der Abrechnungspreis pro Dosis bei einem Euro bei generischer Verordnung durch die Ärzte. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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