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Rheinland-Pfalz
Apotheker, Ärzte und Kassen regeln Grippeimpfstoffversorgung
Die Zeit für die Vorbestellung von Grippeimpfstoffen für die kommende Saison wird langsam knapp. Auch in Rheinland-Pfalz sollen Ärzte eigentlich bis Ende März ordern. Doch viele Mediziner waren verunsichert, wie viel sie bestellen sollten – und ab wann ihnen möglicherweise Wirtschaftlichkeitsprüfungen drohen. Nun haben sich in Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung, Apothekerverband und Kassen gemeinsam mit dem Landesgesundheitsministerium auf Eckpunkte verständigt.
Auch in Rheinland-Pfalz, wo es in der Saison 2018/2019 erneut eine Festpreisvereinbarung zwischen Kassen und Apothekerverband zu Grippeimpfstoffen gab, waren im Winter die Vakzine knapp geworden. Landesgesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hatte bereits Anfang des Jahres das Gespräch mit Ärzten, Apothekern und Kassen gesucht. Für vergangenen Montag lud die Ministerin die in ihrem Bundesland für die Impfstoffversorgung verantwortlichen Gesundheitspartner der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), des Landesapothekerverbands und der Kostenträger (vertreten durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) zum zweiten Mal zu einem Runden Tisch. Erklärtes Ziel war, frühzeitig Maßnahmen zu vereinbaren, um in der kommenden Wintersaison eine defizitäre Versorgung mit Grippeimpfstoffen, wie man sie in der vergangenen Saison erleben musste, zu vermeiden. Der KV war zudem wichtig, eine Vereinbarung zu treffen, die Ärzte vor Regressen der Kassen schützt.
Eine Einigung drängte nun, denn die Zeit der Vorbestellungen hat bereits begonnen. Nun scheint sie gelungen. „Wir wollen bei der Bestellung und Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Wintersaison eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich alle bereits auf mehrere konkrete Eckpunkte verständigen konnten“, lässt die Ministerin in einer Presseerklärung ihres Hauses wissen.
Gefahrlose Vorbestellung von 95 Prozent des Vorjahresverbrauchs
Die Beteiligten haben sich demnach unter anderem darauf verständigt, dass sich die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe wie bisher am Verbrauch des Vorjahres orientieren soll. Sollte sich jedoch im Laufe der kommenden Saison herausstellen, dass die Patientennachfrage höher ist, sollen Impfstoffe angemessen nachbestellt werden können. „Dabei sollen jedoch die naturgemäß vorhandenen Risiken der passgenauen Impfstoffbestellung im Sinne einer Risikoverteilung wirtschaftlich minimiert werden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Deshalb habe man sich darauf geeinigt, dass in der Regel keine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, sollten die bestellten Impfstoffe nicht verbraucht werden können.
Was sich in der Ministeriumsmitteilung etwas vage anhört, klingt bei der KV so: „Auf Drängen der KV RLP haben die Krankenkassen zugestanden, in der Regel auf Regresse zu verzichten, wenn die Praxis die Anforderung für die Saison 2019/2020 auf 95 Prozent der in den letzten vier Quartalen verimpften Menge begrenzt.“ Das heißt: Ärzte können 95 Prozent vorbestellen, die Apotheke ordert entsprechend, gibt die komplette Menge an den Arzt ab – und rechnet sie auch so ab. In diesem Rahmen läuft der Arzt nicht Gefahr, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kommen – selbst wenn er nicht alle Impfdosen verimpft. Oberhalb der 95-Prozent-Grenze ändert sich die Lage für die Mediziner: Ist die Gesamtmenge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen mehr als 20 Prozent höher, wird ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.
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