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Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen
Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick
Mehrere „Kracher“ im Entwurf: Impfen, Hüffenhardt und Dauerverordnungen
Impfungen in Apotheken
Eine der großen Überraschungen des Referentenentwurfes: Zur Verbesserung der Impfquote sollen Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen vereinbaren. In den Verträgen sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie deren Durchführung, Vergütung, Abrechnung und Dokumentation geregelt werden. Diese Modellprojekte sollen auf fünf Jahre begrenzt sein und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Die Sicherheit der Patienten solle durch ärztliche Schulungen der Impfenden sichergestellt werden.
Anmerkung: Es dürfte schwer werden, diesen Vorstoß gegen die Attacken aus der Ärzteschaft zu verteidigen. Die Ärzte hatten bereits mehrfach angekündigt, dass sie Apothekern keine Impfungen zutrauen würden und im Gegenzug gerne das Dispensierrecht hätten. Wenn der Passus im Gesetz bleibt, könnte es passieren, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren ein Änderungsantrag eingebracht wird, in denen es den Medizinern beispielsweise erlaubt werden könnte, bei Notdienstfahrten Arzneimittel abzugeben.
Dauerverordnungen
Das BMG will Verordnungen einführen, die eine wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ermöglichen. Konkret sollen Ärzte für GKV-Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung Rezepte ausstellen können, auf die bis zu drei Mal ein Arzneimittel abgegeben werden kann. Das soll die Ärzteschaft entlasten, heißt es. Für wen dies infrage kommt, soll der Entscheidung der Ärzte obliegen.
Anmerkung: Auch hier dürfte mit Widerstand aus der Ärzteschaft zu rechnen sein, schließlich werden die Mediziner für jedes ausgestellte Rezept vergütet.
„Lex Hüffenhardt“
Noch ein Kracher: Das BMG reagiert auf die Vorkommnisse mit dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt und will solche Modelle künftig verbieten. Konkret soll die Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation unzulässig sein, „soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat“. Video-Beratungen sollen allerdings erlaubt bleiben, allerdings nur aus der Apotheke.
Anmerkung: Das BMG will hier offenbar einen erneuten, jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Apothekern und DocMorris verhindern. Zurzeit laufen noch mehrere Verfahren wegen des Automaten, es ist auch nicht ausgeschlossen, dass DocMorris im Falle weiterer Niederlagen in Revision geht. Mit der neuen Regelung wäre hier Klarheit im Markt.
6 Kommentare
Beim Botendienst ist einiges an Potential enthalten - durchaus positiv!
von Andreas Grünebaum am 09.04.2019 um 21:05 Uhr
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Spahns Trostpflaster
von Heike Hölzl am 09.04.2019 um 17:23 Uhr
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Spahns segenvolles Füllhorn!
von Heiko Barz am 09.04.2019 um 11:52 Uhr
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Formulierung
von Dr. Ralf Schabik am 09.04.2019 um 9:38 Uhr
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Klasse !
von Bürokratie am 09.04.2019 um 8:34 Uhr
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Unter dem Strich
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:10 Uhr
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