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Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen
Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick
Botendienste, freie Apothekenwahl, Länderliste
Botendienste
Erstmals will das BMG die Apotheken-Botendienste gesetzlich verankern und regeln. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. „Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Zustellung durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragte externe Dienstleister um Versandhandel.“ Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden. Geregelt wird auch, dass die Verordnung für ein Rx-Arzneimittel bei der Botendienstzustellung spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden muss. Dies ist anders als beim Versandhandel, wo die Verschreibung vor der Versendung des Arzneimittels vorliegen muss.
Anmerkung: Die Apotheker hatten sich bis zuletzt gewünscht, dass im Bereich des Botendienstes keine großen Änderungen und Festlegungen vorgenommen werden. Das Ministerium scheint hier aber sehr entschlossen vorzugehen – auch politischer Widerstand ist nicht erkennbar. Die Neuregelungen haben eine gute Überlebenschance.
Transporttemperatur
Beim Versenden von Arzneimitteln sollen künftig die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für das Arzneimittel geltenden Temperaturbedingungen während des Transports eingehalten werden müssen – und zwar bis zur Abgabe an den Besteller, einschließlich eines eventuellen Rücktransports und der Zwischenlagerung im Falle der Abwesenheit des Bestellers.
Anmerkung: Eine klare Verbesserung und Klarstellung in der Arzneimittelversorgung. Für die Temperaturführung sollen aber auch Nachweise erbracht werden müssen. Und: Die Regeln würden natürlich nicht nur für den Versandhandel gelten, sondern auch für den Botendienst.
Länderliste
Das BMG will die sogenannte „Länderliste“ streichen. Hier sind bislang die EU-Staaten aufgeführt, aus denen der Arzneimittelversand nach Deutschland zulässig ist – und unter welchen Bedingungen. Für die Niederlande ist der Versand demnach bislang nur erlaubt, soweit die fragliche Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke unterhält.
Anmerkung: Künftig könnte es aber egal sein, ob die Niederländer nur ein großes Arzneimittellager oder tatsächlich eine Präsenzapotheke unterhalten. Denn das BMG hält die Länderliste angesichts des 2015 eingeführten einheitlichen europäischen Versandhandelslogos für obsolet.
Freie Apothekenwahl
Wie schon in den Eckpunkte-Papieren angekündigt, will das BMG die freie Apothekenwahl erhalten und stärken. Konkret soll es den EU-Versendern mit Blick auf das E-Rezept verboten werden, Absprachen mit Ärzten zur Weiterleitung von Rezepten zu vereinbaren. Auch das „Makeln“ von E-Rezepten soll verboten werden. Und: Ebenfalls soll es Ärzten und Krankenkassen im SGB V verboten werden, Patienten hinsichtlich ihrer Apothekenwahl zu beeinflussen.
Anmerkung: Für die Apotheker ist dies sicherlich eine sehr wichtige Passage. Denn sowohl in- als auch ausländische Versender haben bereits signalisiert, dass sie mit der Einführung des E-Rezeptes die Hoffnung verbinden, ihr Geschäft weiter auszubauen. Das Ministerium will aber ausdrücklich vermeiden, dass massenweise E-Rezepte an Versandhändler weitergeleitet werden – sei es von den Ärzten direkt oder unterstützt durch die Krankenkassen.
6 Kommentare
Beim Botendienst ist einiges an Potential enthalten - durchaus positiv!
von Andreas Grünebaum am 09.04.2019 um 21:05 Uhr
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Spahns Trostpflaster
von Heike Hölzl am 09.04.2019 um 17:23 Uhr
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Spahns segenvolles Füllhorn!
von Heiko Barz am 09.04.2019 um 11:52 Uhr
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Formulierung
von Dr. Ralf Schabik am 09.04.2019 um 9:38 Uhr
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Klasse !
von Bürokratie am 09.04.2019 um 8:34 Uhr
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Unter dem Strich
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:10 Uhr
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