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Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen
Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick
Mit der Vorlage des ersten Entwurfes eines Apotheken-Stärkungsgesetzes sorgt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einmal mehr für einige Überraschungen. Denn neben den bereits bekannten Punkten zum Rx-Boni-Verbot, zum Apothekenhonorar und zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen will das Bundesgesundheitsministerium auch erstmals Impfungen in Apotheken ermöglichen und Dauerverordnungen einführen. DAZ.online bietet einen Überblick über den Entwurf.
Gleichpreisigkeit
Zweieinhalb Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung will das BMG den Versandhandelskonflikt mit einem Verbot von Rx-Boni im SGB V regeln. Dies soll über einen Zusatz in § 129 Abs. 1 SGBV geschehen – der Norm, die aufzählt, wozu die Apotheken nach Maßgabe des Rahmenvertrags bei der Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet sind. Neu ist: Erstmals soll festgelegt werden, dass Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder ein Ausschluss von der Versorgung bis zur Dauer von zwei Jahren ausgesprochen werden können, wenn sich Apotheker oder Versender nicht an die Rx-Preisbindung halten.
Anmerkung: Die Apotheker hatten sich bis zuletzt gewünscht, dass das bisherige Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz enthalten bleibt. Das BMG hat diese Wünsche aber nicht erhört und möchte den entsprechenden Passus im AMG streichen, offenbar als Reaktion auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren. Ebenso wenig ist die Frage gelöst, ob das Rx-Boni-Verbot auch für PKV-Versicherte gilt. Spahn hatte kürzlich auf entsprechende Gerichtsverfahren verwiesen. Aber auch um hier Rechtssicherheit zu haben, fordern die Apotheker den Erhalt des alten Boni-Verbots im AMG. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren könnte bei dieser Regelung noch Diskussionsbedarf entstehen. Außerdem hatte die SPD angekündigt, dass sie sich für eine „Wettbewerbskomponente“ starkmachen wolle. Vorstellbar wären für die SPD hier beispielsweise kleinere Rx-Boni bis zu einer Grenze von einem Euro.
Neue vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
Versicherte sollen künftig „Anspruch auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen“ haben. Um welche es sich dabei genau handelt, sollen der DAV und GKV-Spitzenverband „im Benehmen“ mit dem PKV-Verband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren. Die Bundesapothekerkammer arbeitet derzeit an ersten Vorschlägen für solche Dienstleistungen. Die Vergütung soll über einen Fonds laufen: Künftig soll es einen neuen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung geben. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt durch den Deutschen Apothekerverband.
Anmerkung: Das BMG hat den Betrag hier nochmals hochgestuft. Im letzten Eckpunktepapier war nur von 14 Cent pro Rx-Packung die Rede.
Notdienstpauschale
Der für den Nacht- und Notdienstfonds vorgesehene Festzuschlag soll von derzeit 16 Cent auf künftig 21 Cent angehoben werden – 40 Millionen Euro mehr soll dies für die Apothekennotdienste bringen. Rund 350 Euro soll die Pauschale künftig betragen.
Anmerkung: Hier hat das Ministerium den Betrag bei den in den letzten Eckpunkten enthaltenen Werten belassen.
Betäubungsmittel
Für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es künftig statt 2,91 Euro künftig 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer geben. 15 Millionen Euro Mehrausgaben kalkuliert hier das Ministerium.
Anmerkung: Auch hier ist es bei der schon bekannten Erhöhung geblieben.
6 Kommentare
Beim Botendienst ist einiges an Potential enthalten - durchaus positiv!
von Andreas Grünebaum am 09.04.2019 um 21:05 Uhr
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Spahns Trostpflaster
von Heike Hölzl am 09.04.2019 um 17:23 Uhr
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Spahns segenvolles Füllhorn!
von Heiko Barz am 09.04.2019 um 11:52 Uhr
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Formulierung
von Dr. Ralf Schabik am 09.04.2019 um 9:38 Uhr
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Klasse !
von Bürokratie am 09.04.2019 um 8:34 Uhr
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Unter dem Strich
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:10 Uhr
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