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Bitte nicht erhitzen
Süßstoff Sucralose: BfR warnt vor Backwaren und Konserven
Vermutlich nichts wird so viel und so heiß diskutiert wie unsere tägliche Ernährung. Während früher vor allem Cholesterin als der Übeltäter schlechthin in der Ernährung galt, konzentriert man sich heute vor allem auf den Zucker. Innerhalb der Diskussion um den Verzicht auf Zucker nimmt allerdings eine weitere Frage immer wieder Gestalt an: Wie sicher oder „gesund“ sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe? Aktuell warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass beim Erhitzen von Sucralose gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen können.
Sucralose ist seit 2004 als Lebensmittelzusatzstoff E 955 in der EU zugelassen. Laut einer EU-Verordnung müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU genehmigt wurden, neu bewertet werden. Für Süßungsmittel soll diese Neubewertung bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Darüber informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seit vergangenem Dienstag in einer Stellungnahme mit dem Titel „Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen“.
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Aus Sicht des BfR sollte der Neubewertung von Sucralose eine höhere Priorität beigemessen werden als der Neubewertung anderer Süßungsmittel. Die aktuelle Datenlage weise nämlich darauf hin, dass beim Erhitzen von Sucralose – „insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Lebensmitteln“ – möglicherweise gesundheitsschädliche und zum Teil kanzerogene Verbindungen entstehen können.
Backwaren und Gemüsekonserven: Schon ab 120°C könnte es gefährlich werden
Dabei geht es nicht nur um industriell hergestellte Lebensmittel (z.B. Backwaren und Gemüsekonserven), sondern auch um die Verwendung von Sucralose beim Backen, Frittieren und Braten zu Hause. Die Warnung betrifft den Temperaturbereich von etwa 120 bis 250°C: Werde Sucralose heißer als 120°C erhitzt, führe dies zu einer schrittweisen und – mit weiter ansteigender Temperatur – fortschreitenden Zersetzung und Dechlorierung des Stoffes. In der Folge sollen chlorierte organische Verbindungen entstehen können. Diese könnten gesundheitsschädlich sein.
Dioxine im Gebäck?
Gemeint ist damit die Stoffgruppe der Dioxine, welche chlorhaltige Dioxine und Furane umfasst, wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF). Auch Chlorpropanole, die sich durch ein Glycerin-Gerüst auszeichnen, könnten entstehen. Insgesamt besteht die Gruppe der Dioxine aus rund 200 Verbindungen, die unterschiedlich toxisch sind. 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (TCDD) beispielsweise soll einer der toxischsten Vertreter der PCDD sein. Sowohl TCDD als auch andere PCDD sollen krebserzeugend wirken.
Abschließende Bewertung noch nicht möglich
Eine abschließende Bewertung der Sucralose sei bislang jedoch nicht möglich, da zur Identität toxischer Reaktionsprodukte und zum Ausmaß ihrer Bildung noch Daten fehlen sollen. „Entsprechende Informationen sollten im Rahmen der Neubewertung von den Sucralose-Herstellern angefordert werden, welche als Inverkehrbringer die Sicherheit des Lebensmittelzusatzstoffes Sucralose belegen müssen“, regt das BfR als Maßnahme an. Bis eine abschließende Risikobewertung möglich ist, empfiehlt das BfR sucralosehaltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen. Wenn, dann sollte Sucralose erst nach dem Erhitzen zugesetzt werden.
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Süßstoffe werden immer wieder kontrovers diskutiert,
wie man in der DAZ 1-2/2015 nachlesen kann – darunter Aspartam,
Cyclamat und Saccharin.
Grundlage dieser Diskussionen sind überwiegend Tierversuche.
Im Juli 2014
informierte das BfR allgemein über die „Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen“. Dort
findet man für Süßstoffe tägliche Aufnahmemengen, die als akzeptabel gelten
(Acceptable Daily Intake, ADI). Auch diese Werte basieren auf den Ergebnissen
von Tierexperimenten. Die ADI soll täglich lebenslang aufgenommen werden
können, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind. Dem BfR zufolge
wurde Sucralose zuletzt im Jahr 2000 bewertet. Der ADI-Wert wurde damals auf 15
mg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt.
1 Kommentar
Sucralose ist ein Agent-Orange Analoga, auch ohnen es zu erhitzen !
von Thomas Ploski am 12.01.2020 um 20:16 Uhr
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