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Bitte nicht erhitzen
Süßstoff Sucralose: BfR warnt vor Backwaren und Konserven
Abschließende Bewertung noch nicht möglich
Eine abschließende Bewertung der Sucralose sei bislang jedoch nicht möglich, da zur Identität toxischer Reaktionsprodukte und zum Ausmaß ihrer Bildung noch Daten fehlen sollen. „Entsprechende Informationen sollten im Rahmen der Neubewertung von den Sucralose-Herstellern angefordert werden, welche als Inverkehrbringer die Sicherheit des Lebensmittelzusatzstoffes Sucralose belegen müssen“, regt das BfR als Maßnahme an. Bis eine abschließende Risikobewertung möglich ist, empfiehlt das BfR sucralosehaltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen. Wenn, dann sollte Sucralose erst nach dem Erhitzen zugesetzt werden.
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Süßstoffe werden immer wieder kontrovers diskutiert,
wie man in der DAZ 1-2/2015 nachlesen kann – darunter Aspartam,
Cyclamat und Saccharin.
Grundlage dieser Diskussionen sind überwiegend Tierversuche.
Im Juli 2014
informierte das BfR allgemein über die „Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen“. Dort
findet man für Süßstoffe tägliche Aufnahmemengen, die als akzeptabel gelten
(Acceptable Daily Intake, ADI). Auch diese Werte basieren auf den Ergebnissen
von Tierexperimenten. Die ADI soll täglich lebenslang aufgenommen werden
können, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind. Dem BfR zufolge
wurde Sucralose zuletzt im Jahr 2000 bewertet. Der ADI-Wert wurde damals auf 15
mg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt.
1 Kommentar
Sucralose ist ein Agent-Orange Analoga, auch ohnen es zu erhitzen !
von Thomas Ploski am 12.01.2020 um 20:16 Uhr
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