Was ist zu beachten?

Sichere Arzneimitteltherapie auch während des Ramadan

Bonn - 03.05.2019, 17:55 Uhr

Viele Apotheken bieten auch fremdsprachige Beratung an, das kann in manchen Fällen Medikationsfehler, die auf Verständigungsproblemen basieren, verhindern. (j / Foto: imago images / Becker&Bredel)

Viele Apotheken bieten auch fremdsprachige Beratung an, das kann in manchen Fällen Medikationsfehler, die auf Verständigungsproblemen basieren, verhindern. (j / Foto: imago images / Becker&Bredel)


Am morgigen Sonntagabend beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Millionen von Muslimen weltweit begehen ihn, in Deutschland sind es fast fünf Millionen. Tagsüber sind Nahrung, Flüssigkeit und auch Arzneimittel tabu – was teilweise gefährlich für Patienten sein kann. Optimale allgemeingültige Lösungen für die Medikation während des Ramadan gibt es nicht – es gilt jedoch, die Arzneimitteltherapie unter diesen besonderen Fastenumständen so sicher wie nur möglich zu gestalten.

Die Fastenvorschrift gilt für gläubige Muslime beider Geschlechter mit dem Eintritt in die Pubertät. Für bestimmte Personengruppen gelten jedoch Ausnahmen von der Fastenpflicht: Schwangere, stillende Mütter und Personen, bei denen Gefahr besteht, dass sich ihre gesundheitliche Situation durch das Fasten nicht bessert. Kranke, die ihre Medikation nicht unterbrechen oder zeitlich verschieben können, sollten daher nicht fasten.


O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet. Eine bestimmte Anzahl von Tagen. Wer von euch aber krank oder auf Reisen ist, (der faste) an ebenso vielen anderen Tagen; und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen. Und wer mit freiwilligem Gehorsam ein gutes Werk vollbringt, das ist noch besser für ihn. Und Fasten ist gut für euch, wenn ihr es begreift. Der Monat Ramadan ist der, in welchem der Koran herabgesandt ward: eine Weisung für die Menschheit, deutliche Beweise der Führung und (göttliche) Zeichen. Wer also da ist von euch in diesem Monat, der möge ihn durchfasten; ebenso viele andere Tage aber, wer krank oder auf Reisen ist. Allah wünscht euch erleichtert und wünscht euch nicht beschwert, und dass ihr die Zahl (der Tage) erfüllen und Allah preisen möchtet dafür, dass er euch richtig geführt hat, und dass ihr dankbar sein möchtet. 

Heiliger Koran, Sure 2, Verse 183-185


Ob Arzneimittel erlaubt sind, ist Auslegungssache

Ob gläubige Muslime während der Fastenzeit Medikamente einnehmen dürfen, ist Auslegungssache: Einige Strömungen des Islam betrachten jegliche Substanzen außer Sauerstoff, die in den Körper gelangen, als ein Brechen der Fastenregeln. Andere Richtungen des Islam erkennen an, dass eine Medikamenteneinnahme darauf schließen lässt, dass die Person krank ist und erlauben daher die Einnahme von Arzneimitteln. Viele Kranke und Altersschwache nehmen dennoch aktiv am Ramadan teil, obwohl sie die Fastenvorschriften gar nicht einhalten müssten, den Glaubensregeln des Islam aber gerne folgen möchten. Das bedeutet, dass bei akut oder chronisch Erkrankten, die Arzneimittel einnehmen müssen, die Arzneimitteltherapiesicherheit oft nicht gewährleistet ist.

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Medikationsfehler vermeiden – Adhärenz bewahren

Um Medikationsfehler und daraus resultierende Komplikationen zu vermeiden, sollten Ärzte und Apotheker Patienten ausführlich über die Besonderheiten zur Anwendung von Arzneimitteln im Ramadan informieren. Je nach Erkrankung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Therapie auch im Fastenmonat aufrecht zu erhalten. Als Lösung kommen neben Dosisanpassung oder geändertem Einnahmezeitpunkt (zum Beispiel nachts) beziehungsweise Dosierungsintervall (alle zwölf oder 24 Stunden) auch die Umstellung auf einen anderen Wirkstoff oder einer alternativen Applikationsform in Frage. Dabei sollten die individuellen Essgewohnheiten sowie Pharmakokinetik und Bioverfügbarkeit der entsprechenden Arzneimittel berücksichtigt werden. Hier ist ein umfassendes Medikationsmanagement sinnvoll.



Lars Peter Frohn, Apotheker, Autor DAZ.online
radaktion@daz.online


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2 Kommentare

Ramadan

von Roland Mückschel am 06.05.2019 um 12:03 Uhr

Darf man hier auch sagen dass
einem das Wurst ist oder ist man
dann ein übler Nazi?

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Immer wieder?

von Stefan Haydn am 03.05.2019 um 19:46 Uhr

Muß das Thema jedes Jahr erneut durchgekaut werden?
Bis repetitia non placet!
Bisher war noch nie etwas Neues dabei und wer bisher beratungsresistent war, wird dies auch diesmal bleiben!

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