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2. Mai 2019
Heute ist es soweit. Die ABDA und ihre Mitglieder müssen sich darauf verständigen, wie man zum Spahnschen Apotheken-Stärkungsgesetz steht. Wie man hört, sollen sich unter den Kammern und Verbänden zwei Lager herausgebildet haben: Das eine Lager will trotz aller toxischer Punkte im Gesetz konstruktiv mit Spahn weiterarbeiten. Das andere Lager sieht den jüngsten Brief von Spahn an die EU-Kommission, in dem er bereits die Streichung des Rx-Boni-Verbots ankündigt, als Attacke auf das Apothekenwesen und fordert zur Beschlusslage zurückzukehren, sprich zur Forderung nach einem Rx-Versandverbot. Vor dem Tagungshotel drückt eine Aktivist seine kritische Meinung über Spahn aus: Der Mann mit Spahn-Maske bearbeitet ein mitgebrachtes großes rotes Apotheken-A aus Pappe mit Hammer und Säge und zerstört es. Er wirft es beiseite und verlässt den „Tatort“ – unerkannt und ohne weitere Erklärungen. Aussagekräftig ist's, mein liebes Tagebuch, weitergebracht hat’s uns nicht. Konstruktiver sind Angehörige der Aktion #retteDeineApotheke. Sie tauchen im Sitzungssaal des Hotels auf und verteilen Handzettel an die Delegierten. Die Botschaft: Gebt nicht klein bei, bleibt beim Rx-Versandverbot und fordert mehr Geld.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA zieht sich hin, bis in den Abend hinein. Was herauskommt, ist letztlich nicht überraschend – oder vielleicht doch: Der einstimmig angenommene Beschluss, das vom BMG geplante Apotheken-Stärkungsgesetz grundsätzlich zu begrüßen. Wenn man bedenkt, dass zuvor einige Kammern und Verbände sehr wohl den ABDA-Kurs kritisiert hatten, das Rx-Versandverbot (RxVV) aufzugeben, dann überrascht doch ein wenig, wie geschmeidig sich schließlich alle auf Kurs bringen lassen: Die ABDA begrüßt das vom BMG geplante Apotheken-Stärkungsgesetz, will es aber kritisch begleiten, heißt es. Mein liebes Tagebuch, klingt alles sehr moderat und konziliant. Dabei beginnt das Desaster eigentlich schon beim Namen des Gesetzes: „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ – in Wirklichkeit ist es eine Mogelpackung, die Spahn in einen verlockenden, zuckerklebrigen Namen verpackt hat, an dem nun viele kleben bleiben. Denn die vom ihm vorgesehene Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG wird, mal drastisch formuliert, die ausländischen Versender stärken und unsere Vor-Ort-Apotheken schwächen – sie werden einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt, den sie nicht gewinnen können. Das Gesetz würde dauerhaft die EU-Versender von der Preisbindung freistellen, in letzter Konsequenz wäre die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel verloren. Deshalb: Von Stärkung kann keine Rede sein – das werden auch die unzureichenden Honorarversprechen für den Nachtdienstfonds, für die Dienstleistungen und für die BtM-Doku nicht ausgleichen können. Immerhin, die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, auf die Streichung des Passus im § 78 AMG zu verzichten. Hier haben die ABDA-Mitglieder erkannt, dass eine Streichung fatal wäre – das Rechtsgutachten von Mand und Meyer mag hier so einigen Mitgliedern die Augen geöffnet haben. Mit dem RxVV dagegen hadert die Versammlung. Immerhin, es wird in der Stellungnahme erwähnt, aber nicht als eigenständige Forderung. ABDA-Präsident Schmidts Argument: Die ABDA würde sich ins politische Abseits schießen, weil es dafür keine Mehrheiten gebe. Und man wolle mit Spahn im Gespräch bleiben. Die ABDA-Mitgliederversammlung spricht sich auch dafür aus, die Länderliste des BMG unbedingt zu erhalten. Und beim Thema Impfen in Apotheken empfiehlt die ABDA-Beschlussvorlage, einem Modellvorhaben zuzustimmen. Mein liebes Tagebuch, alles in allem zeigt das Ergebnis: Eine zentrale Forderung ist die Beibehaltung des § 78 und das ist gut so – nach § 78 drängt, am § 78 hängt doch alles
4 Kommentare
Spahn
von Conny am 05.05.2019 um 9:58 Uhr
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Anzug gegen Versanderlaubnis .. das waren noch Zeiten ...
von Christian Timme am 05.05.2019 um 9:46 Uhr
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Ist nur reden ein Erfolg ?
von Ulrich Ströh am 05.05.2019 um 8:46 Uhr
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Politische Entscheidungen
von Karl Friedrich Müller am 05.05.2019 um 8:29 Uhr
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