ABDA-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Klare Worte zur Preisbindung

Berlin - 08.05.2019, 13:00 Uhr

Die ABDA setzt sich
entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein. (c / Foto: DAZ.online)

Die ABDA setzt sich entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein. (c / Foto: DAZ.online)


Und wenn das Boni-Verbot im AMG doch gestrichen wird?

Allerdings setzt sich die ABDA auch mit dem Fall auseinander, dass der Gesetzgeber den besagten Satz streicht. Dann gehe der in § 129 SGB V geplante sozialrechtliche Verweis auf die Preisbindung ins Leere. Darum müsse dort ausdrücklich die Gültigkeit für ausländische Versender festgelegt werden. Damit folgt die ABDA den Gedanken des kürzlich von Mand und Meyer vorgelegten Gutachtens, ohne es ausdrücklich zu erwähnen.

Außerdem greift die ABDA offenbar die Kritik auf, die kürzlich vom Apothekerverband Schleswig-Holstein vorgebracht wurde. Sie fordert Möglichkeiten zur wettbewerbsrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen die Preisbindung. Apothekerverbände müssten von den Krankenkassen verlangen können, dass diese die vorgesehenen Vertragsstrafen tatsächlich verhängen. Diese Maßnahmen müssten auch Gegenstand der Aufsicht durch die zuständigen Behörden sein. 

Die ABDA spricht sich nun auch dafür aus, die „Länderliste“ für den Arzneimittelversand zu erhalten. Anstatt sie abzuschaffen, sei es sachgerecht, neben der Länderliste klare Vorgaben zu schaffen, welche Rechtsvorschriften beim Versand aus dem Ausland gelten sollen. 

Rechtsgutachten zur geplanten Apotheken-Reform

Mand/Meyer: Spahns Pläne perpetuieren die Ungleichbehandlung

Mehr Geld für neue Leistungen

In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA die neuen pharmazeutischen Leistungen. Zugleich setzt sie sich umfangreich mit den Details auseinander. Sie fordert insbesondere eine Definition, nach der diese Leistungen vom pharmazeutischen Personal – also nicht nur von Apothekern – erbracht werden. Die Regelungen sollen präzisiert und die Geldflüsse genauer festgelegt werden, fordert die ABDA. Das Volumen für die Fondsfinanzierung der neuen Leistungen soll 43 Cent statt nur 20 Cent pro Rx-Arzneimittelpackung betragen. Die Leistungen sollen analog zu ärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Bemerkenswert erscheint die Forderung, die Finanzierung der neuen Leistungen zu dynamisieren. Diese Dynamisierung soll sich ähnlich wie bei ärztlichen Leistungen an der Morbiditätsentwicklung orientieren.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Gleichpreisigkeit

von Philipp Merz am 08.05.2019 um 14:18 Uhr

Ich kann es langsam nicht mehr hören : die Gleichpreisigkeit wird nicht kommen , nicht heute und nicht morgen .Wir warten seit 2,5 Jahren , hätte die Politik vorgehabt die Strukturen zu erhalten , dann müssten wir heute nicht diskutieren .
Ich habe es langsam satt , mich nach den Protagonisten in diesem Trauerspiel - welches ja bei weitem nicht nur unsere Branche betrifft - zu richten . Oder noch schlimmer : rumzubetteln . Ich schlage gleichlange Spieße vor : Komplette Liberalisierung , komplette Neuausrichtung gestzlicher Grundlagen , Entbindung von Allgemeinwohlpflichten , ökonomisierung der Sozialleistungen in einem europäisch wettbewerbsorientiertem Sinne ! Dann kann jeder für sich selbst entscheiden , wieviel was kostet . Und welche Qualität er möchte . Patienten zahlen privat , dann müssen wir uns nicht mehr mit Krankenkassen rumärgern und sind auch nicht mehr kontrahierungsgezwungen . Ach so : und ich muss nicht alle 9 Tage Notdienst schieben und mich von der Kammer ( an die ich dann auch nichts mehr zahle ( Umsatzbezogen,anyone ?)) schikanieren lassen .Und und und und und und ...Dann habe ich endlich wieder Zeit an Spargelfahrten teilzunehmen und mich über mein geiles neues digitales Leben zu freuen ! Abi habe ich zum Glück damals geschafft ... sogar in Mathe . Und liebe Politiker : -Trommelwirbel- sogar ein echtes Hochschulstudium ! Yeah !

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