EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Müssen alle Apotheken jetzt eine Stechuhr einführen?

15.05.2019, 11:30 Uhr

In Apotheken wird die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt. (c / Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com)

In Apotheken wird die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt. (c / Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com)


Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Welche Auswirkungen das Urteil im Detail auf die einzelne Apotheke hat, wo es ja sehr unterschiedliche Systeme zur Zeiterfassung gibt, lässt sich noch nicht sagen. Laut dem Adexa-Vorsitzenden Andreas May werden manche, aber nicht alle Apothekenleiter handeln müssen. 

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen Arbeitgeber in ihrem Land verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag entschieden (Az.: C-55/18). Die konkrete Umsetzung sei Sache der Mitgliedstaaten, damit diese auf Besonderheiten von Unternehmen oder Tätigkeitsbereichen eingehen könnten, so das Gericht.

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Bloße Erfassung der Überstunden reicht nicht

Der EuGH schreibt dazu in seiner Pressemeldung, dass die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit unerlässlich für die Feststellung sei, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind. Denn nur so könnten die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Arbeitnehmerrechte durchgesetzt und ein besserer Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer sichergestellt werden. Eine bloße Erfassung der Überstunden reiche dafür nicht aus. Daher müssen, so der EuGH weiter, die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.

Adexa: In Apotheken gibt es akkurate, aber auch weniger rechtssichere Zeiterfassung

Für vorschnelle Maßnahmen besteht derzeit allerdings kein Anlass. Denn der EuGH schreibt abschließend in seiner Pressemeldung: „Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“ Darüber, was für die Apotheken sinnvoll und machbar ist, wird mit Sicherheit noch diskutiert werden.

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„Manche, aber nicht alle Apothekenleiter sind betroffen“

DAZ.online hat schon einmal bei der Apothekengewerkschaft Adexa nachgefragt, was das Urteil für die Apothekenangestellten bedeutet. „Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für Angestellte und wird sie mittelfristig vor zu vielen Überstunden schützen“, so die Einschätzung von Andreas May. Er ist Erster Vorsitzender bei Adexa. May weiter: „Adexa befasst sich gerade intensiv mit der Thematik und wird auch seine Aktiven dazu befragen.“ Derzeit sei es noch zu früh, um ins Detail zu gehen. In Apotheken werde die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt; bekannt seien akkurate, aber auch weniger rechtssichere Formen. „Das heißt, manche, aber nicht alle Apothekenleiter sind betroffen“, ergänzt May. 



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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