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Apotheken-EDV
Neuer Rahmenvertrag: Pharmatechnik fordert Zusatzgebühren von Apothekern
Ab dem 1. Juli 2019 gilt der neue Rahmenvertrag, mit dem unter anderem eine neue Import-Regelung für die Apotheken eingeführt wird. Durch die neuen Vorgaben ergeben sich auch veränderte Abrechnungsmodalitäten zwischen Apotheken und Krankenkassen. Der Apotheken-EDV-Anbieter Pharmatechnik verlangt von seinen Kunden nun eine Zusatzgebühr von 20 Euro. Die Begründung: Software-Umstellungen, die sich durch den Rahmenvertrag ergeben.
Ende des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt haben. Diese Neuerungen sollen nun am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Apothekenteams dürfen sich auf einfachere Nachweise zur Nicht-Verfügbarkeit und die Beseitigung einiger Unklarheiten freuen. Dem steht neuer Aufwand bei der Auswahl von Generika ohne Rabattverträge gegenüber. Neuerungen gibt es außerdem bei den Importen: Die Import-Abgabepflicht orientiert sich künftig am Preis des Bezugsarzneimittels, dabei sind drei Preisstufen vorgesehen. DAZ.online hatte ausführlich über die Neuregelungen in dem Vertrag berichtet. Hier finden Sie den kompletten Überblick:
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Pharmatechnik: Umfangreiche Änderungen in der EDV
Der Apotheken-EDV-Anbieter Pharmatechnik hat seinen Kunden nun einen Brief geschrieben, in dem das Unternehmen auf die Veränderungen des neuen Rahmenvertrages und deren Auswirkungen auf die Software eingeht. Die Neuerungen gehen Pharmatechnik zufolge mit „umfangreichen Veränderungen in den Datenstrukturen“ einher. Zu den wichtigsten Veränderungen zählt der EDV-Anbieter unter anderem die neuen Regeln zur Ermittlung der Preisgünstigkeit bei Importen sowie die Regelung, dass das verordnete Generikum, wenn kein rabattgünstiges Arzneimittel vorhanden ist, nicht mehr automatisch abgegeben werden darf. (In diesem Fall darf der Apotheker unter den vier preisgünstigsten Medikamenten auswählen.)
Das Unternehmen Pharmatechnik, das eigenen Angaben zufolge 7.000 Kunden im Apotheken- und Arztbereich hat, listet in dem Schreiben auch den Mehraufwand auf, der sich durch den Rahmenvertrag ergibt. Konkret müsse der Ablauf der automatischen Artikelsuche angepasst werden, ebenso die Ermittlung der Preisgünstigkeit bei Importen. Auch die Importsuche im Allgemeinen musste überarbeitet werden. „Die Änderungen ziehen sich durch die gesamte Programmlogik und Datenstrukturen in den Bereichen Artikelsuche, Kasse inklusive Rezept-Scan, Rezeptmanagement sowie der Sortimentssteuerung“, heißt es zur Erklärung.
19,45 Euro mehr pro Monat
Und dann: „Wir werden Ihre Apotheken-EDV um die neuen Punkte in allen relevanten Bereichen, insbesondere im Verkauf, der Kasse, den Artikelsuchen und dem Rezeptmanagement sowie in allen AMTS-Bereichen erweitern. Aus diesem Grund werden wir die monatliche Miete ab dem 1. August 2019 um 19,45 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. anpassen.“
4 Kommentare
Nicht nachvollziehbar
von Christian Becker am 28.05.2019 um 17:22 Uhr
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Extra Gebühr ab August
von Dr. Margot Eilers am 28.05.2019 um 16:03 Uhr
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Nachvollziehbar ...
von Apotheker am 28.05.2019 um 9:44 Uhr
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AW: Nachvollziehbar
von Apothekerin am 28.05.2019 um 15:03 Uhr
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