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BVKA-Jahrestagung
„Gewollte Zusammenarbeit darf nicht behindert werden“
Peterseim: Auch ein kleiner Verband kann viel erreichen
Es wird sich zeigen, wie weit der BVKA mit seinen Forderungen durchdringt. Dass auch ein vergleichsweise kleiner Verband etwas bewirken kann, zeigte der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim in seinem berufspolitischen Bericht auf. So sei es etwa gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gelungen, das Problem der großen Packungsmengen im Zusammenhang mit Securpharm pragmatisch zu lösen – und zwar für Krankenhausapotheken und klinikversorgende Apotheken gleichermaßen. Denn die Delegierte Verordnung zur Fälschungsschutzrichtlinie hatte keine Regelung zu der deutschen Besonderheit getroffen, dass in Deutschland 80 Prozent der Krankenhäuser nicht durch eigene Klinikapotheken versorgt werden, sondern durch externe Apotheken. Hier habe man Überzeugungsarbeit geleistet, dass die für Krankenhausapotheken geltenden Regelungen auch für die krankenhausversorgenden Apotheken gelten müssen. Das Bundesgesundheitsministerium habe sich diesem Weg angeschlossen und an die Aufsichtsbehörden weitergegeben. Für Peterseim ein schöner Beleg dafür, dass auch ein kleiner Verband viel erreichen kann, wenn „man sich qualifiziert dahinterklemmt“.
Stationsapotheker und Fernversorgung
Auch in Sachen Stationsapotheker war der Verband aktiv. Peterseim erinnerte daran, dass der BVKA gemeinsam mit der Apothekerkammer Niedersachsen dafür gesorgt habe, dass im neuen niedersächsischen Krankenhausgesetz am Ende klargestellt wurde, dass der Stationsapotheker der Weisung des leitenden Krankenhausapothekers Apothekers unterstellt ist – und nicht der Krankenhausverwaltung.
Was den Verband regelmäßig umtreibt, sind Fälle, in denen eine Fernversorgung von Kliniken stattfindet. So missfiel ihm zuletzt, dass das Helios Klinikum Pforzheim durch die Helios Klinik Rottweil versorgt wurde – über eine Distanz von 120 km und die A8 zwischen Pforzheim und Stuttgart. Der BVKA wandte sich an das Regierungspräsidium Freiburg und verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Genehmigung eines Vertrags zur Krankenhausversorgung voraussetzt, dass die Apotheke in angemessener Nähe zum Krankenhaus liegt und dabei ein Orientierungswert von einer Stunde anzulegen ist. In seiner Antwort habe das Regierungspräsidium erklärt, diese Bedenken in seine Überlegungen einbezogen zu haben. Es sei aber zu dem Schluss gekommen, dass die Versorgung im konkreten Einzelfall vertretbar sei. Die angemessene Funktionsfähigkeit dieses Versorgungsansatzes werde man im Auge behalten. Peterseim appellierte an die Mitgliederversammlung: „Ich bitte Sie dringend: Wenn Sie solche Fälle von Fernversorgung sehen, sagen Sie uns Bescheid, wir greifen ein!“
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Weiterhin berichtete Peterseim von der geplanten Veröffentlichung eines neuen Mustervertrags zur Heimversorgung im Juni. Dessen Erstellung durch Professor Meyer hat einige Zeit in Anspruch genommen. Denn die Materie ist komplex und es waren viele besondere Punkte und aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen – Stichworte sind beispielsweise die Datenschutzgrundverordnung und das Korruptionsstrafrecht.
Peterseim als Vorstandsvorsitzender bestätigt
Was die Zukunft des Verbands betrifft, so ist es Peterseim ein besonderes Anliegen, die Mitgliederbasis zu stärken und mehr Apotheker für die aktive Verbandsarbeit zu gewinnen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen soll gestärkt werden. Man will mehr selbst an Vertragsverhandlungen mitwirken und eigene Leitlinien und Qualitätsstandards schaffen.
Derweil wird in der Verbandsspitze Kontinuität groß geschrieben. Nach zwei Jahren standen Vorstandswahlen an. Peterseim wurde als Vorsitzender ebenso bestätigt wie die anderen Vorstandsmitglieder. Neu ist nur die Wahl von Achim Gondermann als neuer zweiter stellvertretender Vorsitzender.
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