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Gastkommentar
Warum sich die Probleme unseres Gesundheitssystems verschärfen
Das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) ist durch den Bundestag. Unsere Standesvertretung hofft, dass das VOASG-Gesetz (Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz) noch rechtzeitig vor dem Zusammenbruch der Regierungskoalition verabschiedet wird, wobei noch unklar ist, was drinstehen wird. Ausländische Versandapotheken und Importeure jubeln. Und ach ja, Securpharm und ein BGH-Urteil waren auch noch. Wurde irgendetwas besser? Gibt es mehr Arzneimittelsicherheit? Fragen, die sich Dr. Franz Stadler stellt. Sein ernüchterndes Fazit lautet: Geht es eigentlich noch?
Lassen Sie uns einfach anhand einer aktuellen Themenliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, die Tatsachen, den Stand der Dinge beschreiben, Fragen stellen und diese am Schluss knackig bewerten:
Importquote
Nach einigem Hin- und Her wurde eine leicht modifizierte Importquote im GSAV belassen. Das GSAV folgte dabei den Formulierungen des neuen Rahmenvertrages zwischen GKV-Spitzenverband und DAV. Nur für die empfindlichen Biopharmazeutika wurde die Importquote gestrichen. Praktische Folgen: Außer neuen, noch komplexeren Berechnungsmethoden, keine. Ein Erfolg der Lobbyisten. Nach wie vor wird kräftig importiert und exportiert werden. Bei den Biopharmazeutika wird es sicher bald neue Rabatt- und Rückvergütungsmodelle geben, die auch weiterhin den Einsatz von Re- und Parallelimporten finanziell sinnvoll machen werden – egal, ob sie unter eine Importquote fallen oder nicht. Wen interessiert schon die Arzneimittelsicherheit und mögliche Wirkverluste, wenn Geld im Spiel ist? Wer hat schon moralische Bedenken, wenn doch Arbeitsplätze in bestimmten Bundesländern bedroht sein könnten?
Zudem werden sich auch bei uns die Lieferengpässe weiter verschärfen. Jedem Insider ist klar, dass Deutschland inzwischen Arzneimittelexportland geworden ist und dass ein erheblicher Anteil der nichtlieferfähigen Fertigarzneimittel durch Export (=Geschäftemacherei) verursacht wird. Ein kleines Land wie Belgien hat inzwischen reagiert und den Arzneimittelexport verboten – wir nicht.
BGH-Urteil
Der BGH hat aus den genau richtigen Gründen das Verbot von Zugaben, egal welchen Wertes, bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln im Inland bestätigt. Niemand, der verstanden hat, dass Arzneimittel ein besonderes Gut sind, will den Umsatz und damit die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen durch Bonusmodelle oder Endkundenwerbung sinnloserweise steigern. Der BGH folgt mit seinem Urteil damit nur dem erklärten Willen des Gesetzgebers. Allerdings drängen sich bei dem Urteil einige Fragen auf:
Erstens, warum wurden Kundenzeitschriften (= überwiegend Werbung, die noch dazu sehr teuer verkauft wird) ausgenommen? (Leider) blieb der BGH auch hier konsequent: Kundenzeitschriften waren schon im Heilmittelwerbegesetz ausgenommen worden, aber: Ein weiterer Sieg der Lobbyisten.
Zweitens, warum setzt man sich dann als Gesetzgeber konsequenterweise nicht vorbehaltlos für ein Verbot des Rx-Versandes aus dem Ausland ein? Wer will dessen Bonusmodelle verhindern oder gegebenenfalls sanktionieren? Welche Lobby steckt denn da wieder dahinter?
Drittens, warum glaubt unsere Standesführung immer noch an gleichlange Spieße, Gleichpreisigkeit oder dergleichen und das alles ohne den eigentlichen Wert einer flächendeckenden Vor-Ort-Versorgung entsprechend zu betonen? Nach einem Lobbyistengesetz ist vor dem nächsten Lobbyistengesetz und der Einflussreichere/Geschicktere gewinnt.
4 Kommentare
Stadlers Mängelliste ... die auch Zukunft keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt ...
von Christian Timme am 19.06.2019 um 5:11 Uhr
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Und die Lobby der öffentl. Apotheke ?
von Veit Eck am 18.06.2019 um 17:16 Uhr
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warum
von Karl Friedrich Müller am 18.06.2019 um 16:24 Uhr
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Zu drittens
von Conny am 18.06.2019 um 15:10 Uhr
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