Für die Apotheker sind Festbeträge fester Bestandteil des
Berufsalltags und führen oft zu Erklärungsbedarf gegenüber dem Patienten. Denn:
Zieht eine Firma mit der Festlegung oder Absenkung eines Festbetrages nicht mit,
muss der Patient oft per Aufzahlung die Differenz bezahlen. Gesetzlich ist allerdings
vorgesehen, dass es für mindestens 20 Prozent der Verordnungen und 20 Prozent der
Arzneimittelpackungen einer Festbetragsgruppe keine Aufzahlung geben darf.
Apotheker sind insbesondere bei neu aufkommenden Aufzahlungen oftmals in der
Situation, Patienten diese erklären zu müssen. Laut GKV-Spitzenverband werden
in der Apotheke aber 95 Prozent aller Festbetrags-Arzneimittel ohne eine
Aufzahlung abgegeben.
Doch auch für den internen Betriebsablauf sind neue oder
geänderte Festbeträge immer wieder ein wichtiges Thema für die Pharmazeuten.
Passt der GKV-Spitzenverband Festbeträge an, kann es in der Apotheke zu
Warenlagerverlusten kommen – immer wieder ein ärgerliches Thema für jeden Apotheker.
Festbeträge in Zahlen
- Einsparungen: Ca. 8,2 Milliarden Euro pro Jahr
- Es gibt etwa 30.000 Festbetragsarzneimittel
- Bislang wurden 449 Festbetragsgruppen
festgelegt.
- 80 Prozent aller Arzneimittel-Verordnungen
entfallen auf Präparate mit Festbeträgen
- 35 Prozent des Ausgabenvolumens im
Arzneimittelbereich entfallen auf Festbetrags-Arzneimittel
Zuzahlungsbefreiungen
Seit 2006 können besonders günstige Arzneimittel von der
Zuzahlung befreit werden. Das gilt für Arzneimittel, deren Abgabepreis
mindestens um 30 Prozent unter dem jeweils gültigen Festbetrag liegt und wenn
hieraus weitere Einsparungen zu erwarten sind. Derzeit sind etwa 4.000
Arzneimittel in 155 Festbetragsgruppen für die Versicherten ohne gesetzliche
Zuzahlung verfügbar. Ende 2017 waren laut ABDA 25 Prozent der rabattierten
Rx-Arzneimittel zuzahlungsbefreit- oder zumindest ermäßigt. Im Jahr nach
Einführung der Rabattverträge waren es noch 60 Prozent, seitdem ist diese Quote
kontinuierlich gesunken.
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