Nicht-Verfügbarkeit

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 3)

Stuttgart - 26.06.2019, 17:45 Uhr

Was im Kommissionierer liegt, ist in der Apotheke „vorrätig“. So definiert es der neue Rahmenvertrag. ( r / Foto: imago images / Westend61)

Was im Kommissionierer liegt, ist in der Apotheke „vorrätig“. So definiert es der neue Rahmenvertrag. ( r / Foto: imago images / Westend61)


Was gilt im Notdienst oder in akuten Fällen?

Im Notdienst oder in anderen dringenden Fällen darf man von der Abgaberangfolge abweichen, wenn das gewünschte (und sofort benötigte) Präparat in der Apotheke nicht vorrätig ist, also nicht in der Schublade oder im Kommissionierer liegt. Dann braucht es keine Abfrage und keinen Nachweis. Sonder-PZN und Vermerk müssen natürlich aufs Rezept und abgezeichnet werden. Wichtig: Der richtige Faktor. Infrage kommen

  •     5: Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels bei Akutversorgung

oder

  •     6: Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie eines preisgünstigen bei Akutversorgung oder Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie Abweichung von der Importabgabe bei Akutversorgung.

Eine Übersicht über alle Faktoren finden Sie hier

DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag

Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag zur Verfügung.  Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.

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Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Wegschicken!

von Kassensklave am 28.06.2019 um 12:00 Uhr

Im Zweifel schicke ich den Patienten weg.
Mache ich im Moment zwar auch, aber nur selten.
Wird dann halt häufiger vorkommen. Bevor ich das Risiko einer Retaxation eingehe....
"haben wir nicht, können wir nicht besorgen, gehen Sie woanders hin....."

Wieder ein Meilenstein in der Versorgung des Patienten....

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Rahmenvertrag

von Kellner am 27.06.2019 um 13:38 Uhr

Für diesen Rahmenvertrag haben doch wirklich NUR Menschen verhandelt die von der Apothekenpraxis keine Ahnung haben. Ich sehe keinerlei Erleichterungen, nur noch neue Bürokratie obendrauf . Dankeschön !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rezeptformular

von Karl Friedrich Müller am 27.06.2019 um 7:51 Uhr

Warum ist nach den vielen Jahren nicht mal einer auf die Idee gekommen, dass das Rezeptformular geändert werden muss?
Mindestens 4 Zeilen? Und der Arztstempel mit Abstand?
Die oft gebrauchte 4. Zeile ist oft nicht zu lesen. Wundert mich, dass es da noch nie Retaxe gab.
Oder hat man seitens der GKV Angst, dass die Ärzte mehr verordnen?
Oder sind die Beteiligten einfach kolossal betriebsblind?
(Das auf jeden Fall)

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