DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag
Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag zur Verfügung. Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.
Im Notdienst oder in anderen dringenden Fällen darf man von der Abgaberangfolge abweichen, wenn das gewünschte (und sofort benötigte) Präparat in der Apotheke nicht vorrätig ist, also nicht in der Schublade oder im Kommissionierer liegt. Dann braucht es keine Abfrage und keinen Nachweis. Sonder-PZN und Vermerk müssen natürlich aufs Rezept und abgezeichnet werden. Wichtig: Der richtige Faktor. Infrage kommen
oder
Eine Übersicht über alle Faktoren finden Sie hier.
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3 Kommentare
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von Kassensklave am 28.06.2019 um 12:00 Uhr
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Rahmenvertrag
von Kellner am 27.06.2019 um 13:38 Uhr
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Rezeptformular
von Karl Friedrich Müller am 27.06.2019 um 7:51 Uhr
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