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Das
vollständige Interview mit May/Bauer mit dem Titel „Honorar muss attraktiv sein“ lesen Sie in der aktuellen AZ
2019, Nr. 27, S. 5.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, im Apotheken-Stärkungsgesetz die Durchführung von Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu verankern. Doch wie kann dies praktisch aussehen, welche Honorierung ist angemessen? Die AZ hat dazu den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Uwe May und die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer befragt, die sich bereits in einer Studie im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ausführlich mit der Grippeschutzimpfung in Apotheken befasst haben.
Im Interview mit der AZ verweisen Uwe May und Cosima Bauer darauf, dass im Hinblick auf eine Honorierung für die Grippeschutzimpfung selbstverständlich der zeitliche Aufwand und die hierzu erforderliche fachliche Qualifikation sowie eben auch Verantwortung in Rechnung zu stellen seien.
Der zeitliche Aufwand, den eine Impfberatung zusammen mit dem eigentlichen Impfvorgang in Anspruch nehme, sei leicht messbar. Dieser sei im Lichte der hohen Qualifikation, eben der eines akademischen Heilberufs, monetär zu bewerten. Schlussendlich müssten diejenigen, die die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen haben, abwägen, ob Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Letzteres dürfte, so May und Bauer unter Verweis auf die eigenen gesundheitsökonomischen Berechnungen, im Fall der Grippeimpfung außer Frage stehen. Bei ihren Modellrechnungen seien sie davon ausgegangen, dass die Apotheken für jede durchgeführte Grippeimpfung mit 14 Euro honoriert werden.
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vollständige Interview mit May/Bauer mit dem Titel „Honorar muss attraktiv sein“ lesen Sie in der aktuellen AZ
2019, Nr. 27, S. 5.
1 Kommentar
Impfhonorar.
von Roland Mückschel am 01.07.2019 um 17:26 Uhr
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