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Kabinettsvorlage Apotheken-Stärkungsgesetz
BMG will geplantes Rx-Boni-Verbot auch mit Solidaritätsprinzip begründen
Was steht in der angekündigten Sammelverordnung?
Spannend bleibt die Frage, welche Inhalte die vom BMG geplante Sammelverordnung enthalten wird. Hierzu sind bislang noch keine Entwürfe bekannt geworden. Zur Erinnerung: In einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung will das BMG die Notdienstpauschale auf etwa 350 Euro pro Dienst und die BtM-Vergütung auf 4,26 Euro pro Abgabe erhöhen. Zuvor hatten diese beiden Punkte auch im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz gestanden.
Außerdem hatte das BMG auch einige Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung aus dem Gesetzentwurf genommen. Konkret sollen die neuen Verpflichtungen für Versender bei der Temperaturkontrolle und die Neudefinition des Botendienstes per Verordnung geregelt werden. Nach Informationen von DAZ.online soll auch per Verordnung festgehalten werden, dass die Apotheker künftig für die Bearbeitung von E-Medikationsplänen vergütet werden.
4 Kommentare
Und die Kassenbeiträge, die ins Ausland fließen?
von Apotheken-Rosi am 16.07.2019 um 9:44 Uhr
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Spahn
von Conny am 15.07.2019 um 20:54 Uhr
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Nur mal so
von Karl Friedrich Müller am 15.07.2019 um 20:27 Uhr
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Gesundheits-Clown verkennt den Ernst der Gesamtlage ...
von Christian Timme am 15.07.2019 um 19:01 Uhr
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