Arzneimittelpreisverordnung, Apothekenbetriebsordnung

Notdienste und BtM-Abgaben – 65 Millionen Euro mehr für Apotheker

Berlin - 16.07.2019, 07:00 Uhr

In einer Sammelverordnung wollen das BMG und das BMWi eine höhere Vergütung für Notdienste und BtM-Abgaben regeln und den Botendienst definieren sowie Temperaturkontrollen beim Versandhandel etablieren. (m / Foto: imago images / Ralph Peters)

In einer Sammelverordnung wollen das BMG und das BMWi eine höhere Vergütung für Notdienste und BtM-Abgaben regeln und den Botendienst definieren sowie Temperaturkontrollen beim Versandhandel etablieren. (m / Foto: imago images / Ralph Peters)


Botendienst und Temperaturkontrolle beim Transport

Der zweite Bestandteil der Verordnung betrifft Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung. Und zwar insbesondere den Botendienst und das „PKV-Aut-idem“. Die Regelung zum Botendienst ist gegenüber der Fassung vom 13. Juni, als sich diese noch im Gesetzentwurf befand, unverändert geblieben. Es geht darum den Botendienst zu stärken: Künftig soll dieser auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein, die Begrenzung auf den Einzelfall soll aufgehoben werden. Ausdrücklich klargestellt wird zudem, dass der Botendienst auch nach vorheriger Beratung im Wege der Telekommunikation erfolgen kann. Wenn die Beratung nicht bereits auf diese Weise oder in der Apotheke erfolgt ist, muss der Botendienst durch pharmazeutisches Personal der Apotheke durchgeführt werden. Pharmazeutisches Personal ist zudem dann notwendig, wenn der Apotheke die Verschreibung noch nicht vorgelegen hat – es muss das Rezept bei Aushändigung der Arzneimittel prüfen und abzeichnen.

Ebenfalls unverändert – trotz Kritik des Großhandels – sind die Regelungen zu den Temperaturanforderungen während des Transports. Es wird geregelt, dass beim Versenden von Arzneimitteln insbesondere die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports eingehalten werden müssen. Dies gilt bis zur Abgabe an den Empfänger, einschließlich einer etwaigen Zwischenlagerung, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Soweit erforderlich, soll die Einhaltung der geltenden Temperaturanforderungen während des Transports von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln durch das Mitführen von Temperaturkontrollen nachgewiesen werden müssen.

Aut-idem für Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger

Eine kleine Nachjustierung gab es bei der Formulierung zum geplanten Aut-idem für PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler – diese Gruppen sind nun explizit genannt als solche, für die Apotheken jetzt ebenfalls verordnete Arzneimittel durch wirkstoffgleiche substituieren können – sofern der verordnende Arzt dies nicht ausgeschlossen hat und die Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, einverstanden ist. 

Mehr zum Thema



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Apotheken-Stärkungsgesetz und Sammelverordnung

Kabinett beschließt Apothekenreform

Ausnahmeregelung im Kabinettsentwurf sorgt für große Sprengkraft

Automatisierte Ausgabestationen - wirklich eine „Apothekenstärkung“?

Was genau hat das Bundeskabinett beschlossen?

Die wichtigsten Regelungen der geplanten Apotheken-Reform

Kabinettsvorlage: BMG bemüht sich um europafeste Begründung

Weiterer Schliff an der Apotheken-Reform

Neue Automatenregelung begünstigt die Arzneimittelversender

Im Sinne der Vor-Ort-Apotheken?

Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz

VOASG tritt am 15. Dezember in Kraft

4 Kommentare

Füllhörner für Apotheker

von Heiko Barz am 17.07.2019 um 11:23 Uhr

Es würde mich nicht wundern, wenn nach Bekanntwerden dieser gewaltigen Summe, die „unabhängigen Presseorgane“ wieder umfangreich über die brutalen Apothekerlobbyisten und derer finanzgeilen Praktiken sozialkritisch berichten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Mehr Bewegungsspielraum für die Apotheke anstelle von Almosen ...

von Christian Timme am 16.07.2019 um 10:43 Uhr

Bei aller Liebe „zum Detail“ ... da könnten die Apotheken auf so „manches Details“ verzichten ohne die Arzneimittelsicherheit zu tangieren. Der „mit viel Liebe zusammengetragene Ballast von über 750 Jahren“ sollte sich einer beständigen Durchforstung nicht weiter entziehen ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sa - gen - haft

von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 8:17 Uhr

da knallen die Chamgangerkorken.
3250€ mehr im Jahr. oder 270€ pro Monat.
Das rettet uns nicht nur, wir können endlich nsämtliche Gehälter auf ein ansprechendes Niveau heben, locker groß investieren, endlich als dritt und viert Auto einen Porsche oder eine Yacht.
Wenn nicht die Hälfte der Staat wieder schlucken würde als Steuern.
Behaltet Eure Almosen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung.
Endlich eine angemessene Anpassung. Nehmen wir mal die der Ärzte als Vorbild.
Ver - arsch - ung

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Sa - gen - haft

von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 9:27 Uhr

mal im Ernst: Das Geld reicht mal eben dafür, die Wünsche Der Ärzte nach Briefmarken zu befriedigen. Also tatsächlich eine Art Portokasse.
Dem geneigten Leser, der nicht weiß, was gemeint ist. Die ach so notleidenden Praxen verschicken keine Rezepte per Post, wenn sie nicht vorher die Briefmarken von der Apotheke erhalten haben. Auch wenn die Praxis einen Fehler gemacht hat.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.