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Arzneimittelpreisverordnung, Apothekenbetriebsordnung
Notdienste und BtM-Abgaben – 65 Millionen Euro mehr für Apotheker
Neben einem neuen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums
(BMG) für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz liegt nun auch ein
Verordnungsentwurf des BMG und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vor. Darin finden sich
höhere Zuschläge für den Apotheken-Notdienst und die BtM-Abgabe sowie neue Regelungen zum Botendienst.
Als die erste Kabinettsvorlage zum Apotheken-Stärkungsgesetz Ende Juni kursierte, überraschte, dass die zunächst vorgesehenen höheren Vergütungen für Notdienst und die Abgabe von Betäubungsmitteln aus dem Entwurf herausgefallen waren. Beides sollte in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt werden, versprach das BMG. Doch plötzlich fand sich darin nur noch der geplante Zuschlag von 20 Cent für die Finanzierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Schnell erklärte das Bundesgesundheitsministerium: Das versprochene Plus für die Apotheker ist nicht unter den Tisch gefallen, sondern soll in einer gesonderten Verordnung geregelt werden.
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50 + 15 Millionen Euro für Apotheker
Nun liegt der Entwurf für die „Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ vor. Und wie
versprochen wird darin der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des
Notdienstes um 5 Cent je abgegebener Rx-Packung erhöht – auf 21 Cent. Ziel ist,
dass die Pauschale für jeden vollständig erbrachten Notdienst von derzeit rund 290
Euro auf rund 350 Euro steigt – und damit die Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten auch künftig gewährleistet
wird. Durch die erhöhte Notdienstpauschale sollen pro Jahr 50 Millionen Euro
mehr bei den Apothekern ankommen, durch die neue BtM-Vergütung weitere 15
Millionen Euro. Für die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz verankert sind, sollen die Apotheker 150 Millionen Euro pro Jahr bekommen.
Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid wird der zusätzliche Betrag für die Abgabe von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben. „Die Praxis hat gezeigt, dass der bisherige Betrag für die Apotheken nicht auskömmlich war“, heißt es in der Begründung – insbesondere angesichts des erhöhten Dokumentationsaufwands.
Und der E-Medikationsplan?
Was allerdings nicht in der Verordnung enthalten ist, ist eine Vergütung für den E-Medikationsplan. Diese im „Digitale Versorgung-Gesetz“ zunächst geplante Vergütung war aus dem vergangene Woche verabschiedeten Kabinettsentwurf überraschend herausgefallen – zu hören war, dass sie über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen könnte. Noch ist dies nicht vorgesehen – aber der endgültige Kabinettsbeschluss bleibt ohnehin abzuwarten. Noch ist nicht klar, ob die nunmehr vorliegende Fassung des Verordnungsentwurfs in dieser Form am kommenden Mittwoch das Kabinett passieren wird.
4 Kommentare
Füllhörner für Apotheker
von Heiko Barz am 17.07.2019 um 11:23 Uhr
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Mehr Bewegungsspielraum für die Apotheke anstelle von Almosen ...
von Christian Timme am 16.07.2019 um 10:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Sa - gen - haft
von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 8:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Sa - gen - haft
von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 9:27 Uhr
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