DAT-Anträge zur Digitalisierung

Boni-Verbot für E-Rezept-Übermittlung

Süsel - 13.08.2019, 17:55 Uhr

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)


Zusätzliches Zugabeverbot im Heilmittelwerbegesetz

In einem weiteren Antrag erklären dieselben Antragsteller, für die Umsetzung dieses Makelverbots sei ein zusätzliches Zugabeverbot im Heilmittelwerbegesetz nötig. Es müsse unzulässig sein, für die Übermittlung von E-Rezepten „Zuwendungen oder sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“. Anders ausgedrückt: Nicht nur Zugaben zu Rx-Arzneimitteln sollen verboten sein, sondern auch Zugaben für das Übermitteln von E-Rezepten. Denn anderenfalls könnte das Verbot der Zugaben zu Arzneimitteln durch Zugaben für das Übermitteln umgangen werden. Ohne ein solches Verbot könnten Versandapotheken beliebige Boni bieten und die Preisbindung durch das Apotheken-Stärkungsgesetz umgehen. Die Antragsteller befürchten, dass ohne ein Zugabeverbot für die Rezeptübermittlung im Heilmittelwerbegesetz eine neue „alles bestimmende Wettbewerbsebene“ entstehen würde. Diese würde die Unabhängigkeit des ärztlichen und des apothekerlichen Heilberufes untergraben.

Diskriminierungsfreier Zugang zu E-Rezepten

In einem weiteren Antrag fordern dieselben Antragsteller einen diskriminierungsfreien Zugang zu E-Rezepten. Es müsse allen Menschen in Deutschland möglich sein, ihre E-Rezepte „frei vom Einfluss Dritter auf einer barrierefreien öffentlichen Plattform ohne zusätzliche Kosten oder vertragliche Verpflichtungen zu verwalten und einzulösen“. Der Betrieb dieser Plattform könne eine Aufgabe für die gematik sein. Doch auch die Apotheker seien bereit, dies gemeinsam mit dem Staat oder im staatlichen Auftrag zu organisieren. In der Begründung erläutern die Antragsteller, dass alle gewohnten Bearbeitungen eines Rezepts auch mit dem E-Rezept möglich sein müssten. Die Patienten müssten die E-Rezepte lesen, löschen und einlösen können. Wenn dagegen ein gewinnorientiertes Unternehmen Zugriff auf die Verwaltung der E-Rezepte hätte, müssten die Apotheken Gebühren entrichten oder Leistungen des Unternehmens in Anspruch nehmen. Doch dies würde die Hoheit des Patienten über sein Rezept gefährden.

Einheitliche Regeln contra Retaxationen

In einem vierten gemeinsamen Antrag fordern die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein „abgestimmte Vorgaben“ für E-Rezepte. Dazu solle eine gemeinsame Stelle von KBV, DAV und GKV-Spitzenverband die vertraglichen Bestimmungen synchronisieren, um „formal eine absolute Fehlerfreiheit“ von E-Rezepten zu erreichen. Zugleich müsse der Gesetzgeber festlegen, dass nur E-Rezepte, die diese Kriterien erfüllen, über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden dürfen. Darin sehen die Antragsteller die Chance, den bürokratischen Aufwand mit Formfehlern zu vermeiden. Letztlich steht dahinter wohl die Hoffnung, dass sich dann die weitaus meisten Retaxationen erübrigen würden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Übermittlung von wem zu wem oder wie wir im §´en-Dschungel verloren gegangen sind

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:03 Uhr

Es gibt da den § 11 im Apothekengesetz.

Wie ist das mit den E-Rezepten kompatibel.
Wer hortet die gesamten Eiverständniserklärungen für jede übermittelte und ZUGEWIESENE Verschreibung.

Wir Brauchen dringen eine KI die diesem Gesetzeswildwuchs ein Ende setzt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Übermittlung von wem zu wem oder wie ...

von Christian Timme am 14.08.2019 um 7:12 Uhr

Wenn das eine ABDA-KI ist ... wird diese Vorschläge für „noch mehr fehlende Gesetze“ machen ...

Boni Verbot?

von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 19:04 Uhr

So wie bei den Zyto Apotheken?

Wer will das kontrollieren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AW: Boni Verbot

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:12 Uhr

Ganz genau Herr Müller,

Sie haben es mal wieder erfasst. Jedes Rezept ist dann eine Zuweisung und es bedarf dann einer hochgradig bürokratischen Kontrolle.

Sozial ist was Arbeit schafft. - (Und Herr Draghi druckt das Geld dafür)

Schmidt

von Conny am 13.08.2019 um 18:12 Uhr

Wer stellt den Antrag auf Rücktritt von F. Schmidt ? Bei 390000 Unterschriften würde ich von selbst zurücktreten . Dieser Mensch und seine Lemmerlinge haben unheimlich viel Schaden über die Apotheken gebracht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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