DAT-Anträge zur Digitalisierung

Boni-Verbot für E-Rezept-Übermittlung

Süsel - 13.08.2019, 17:55 Uhr

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)


Viele Rahmenbedingungen für die Digitalisierung sind noch offen. Darum zielen viele Anträge zum Deutschen Apothekertag darauf, die Weichen dafür richtig zu stellen. Diese Anträge zeigen zugleich, vor welchen großen Herausforderungen die Apotheker bei der Digitalisierung stehen. Besonders gefährlich erscheint ein möglicher Wettbewerb um die Übermittlung von E-Rezepten. Dagegen sollen ein umfassendes Makelverbot und Verbot von Zuwendungen für die Übermittlung helfen.

Die bisher vorliegenden Anträge zum Deutschen Apothekertag werden voraussichtlich auf der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am Donnerstag besprochen. Daraufhin sind noch Änderungen und Ergänzungen möglich. Wie das Antragsheft zum Apothekertag aussehen wird, steht damit noch nicht genau fest. Doch die bisher vorliegenden Anträge zeigen: Die Digitalisierung wird ein zentrales Thema der Antragsdebatte.

Digitalisierung vorantreiben

Der erste Antrag im Kapitel „Digitalisierung“ stammt vom geschäftsführenden ABDA-Vorstand und stellt primär nur die grobe Zielrichtung klar. Demnach soll die Digitalisierung „im deutschen Apothekensektor“ vorangetrieben werden. Der Antrag bestätigt das bestehende Netz der Apotheker in enger Anlehnung an die gematik und verweist auf eine „mögliche Migration“ in Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur. Das soll offenbar den eingeschlagenen Kurs der ABDA bekräftigen. Konkret wird der Antrag nur bei einer Aufforderung an den Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen „für die Umsetzung digital unterstützter, honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen in der Apotheke“ zu schaffen. Dabei bleibt offen, ob damit weitere honorierte Dienstleistungen über das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren hinaus gemeint sind. Recht weit gefasst ist auch der Antrag der Apothekerkammer Nordrhein, der Gesetzgeber solle „eindeutige und justiziable Rahmenbedingungen für das E-Rezept“ schaffen, die die Autonomie der Patienten bei der freien Apothekenwahl auch künftig garantieren.

Makelverbot auch für Dritte

Die weiteren Anträge zur Digitalisierung erscheinen konkreter. Sie zeigen deutlich, wo künftig Gefahren für das Versorgungssystem und für die Apotheken lauern. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein möchten den Gesetzgeber auffordern, das Makelverbot für E-Rezepte durch den Zusatz „und durch Dritte“ „auf alle Beteiligten zu erweitern, die nicht Ärzte oder Krankenkassen sind“. Denn neben dem Wettbewerb unter Apotheken dürfe es keine weitere Wettbewerbsebene um den Zugriff auf E-Rezepte geben. Die Antragsteller erläutern, dass Apotheken sich sonst mit hohen Kosten den Forderungen Dritter beugen müssten. „Das würde zu einem ruinösen, unkalkulierbaren Wettbewerb führen und somit die flächendeckende Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken extrem gefährden“, heißt es in der Begründung.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Übermittlung von wem zu wem oder wie wir im §´en-Dschungel verloren gegangen sind

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:03 Uhr

Es gibt da den § 11 im Apothekengesetz.

Wie ist das mit den E-Rezepten kompatibel.
Wer hortet die gesamten Eiverständniserklärungen für jede übermittelte und ZUGEWIESENE Verschreibung.

Wir Brauchen dringen eine KI die diesem Gesetzeswildwuchs ein Ende setzt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Übermittlung von wem zu wem oder wie ...

von Christian Timme am 14.08.2019 um 7:12 Uhr

Wenn das eine ABDA-KI ist ... wird diese Vorschläge für „noch mehr fehlende Gesetze“ machen ...

Boni Verbot?

von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 19:04 Uhr

So wie bei den Zyto Apotheken?

Wer will das kontrollieren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AW: Boni Verbot

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:12 Uhr

Ganz genau Herr Müller,

Sie haben es mal wieder erfasst. Jedes Rezept ist dann eine Zuweisung und es bedarf dann einer hochgradig bürokratischen Kontrolle.

Sozial ist was Arbeit schafft. - (Und Herr Draghi druckt das Geld dafür)

Schmidt

von Conny am 13.08.2019 um 18:12 Uhr

Wer stellt den Antrag auf Rücktritt von F. Schmidt ? Bei 390000 Unterschriften würde ich von selbst zurücktreten . Dieser Mensch und seine Lemmerlinge haben unheimlich viel Schaden über die Apotheken gebracht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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