DAT-Anträge zur Digitalisierung

Boni-Verbot für E-Rezept-Übermittlung

Süsel - 13.08.2019, 17:55 Uhr

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)

Beim diesjährigen Apothekertag wird die Digitalisierung ein zentrales Thema der Antragsdebatte sein. (Foto: Schelbert)


Digitale Arzneimittel

Wie weit die Folgen der Digitalisierung über das E-Rezept hinaus reichen, zeigt ein Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen. Demnach soll der Arzneimittelbegriff im Arzneimittelgesetz um „digitale Arzneimittel“ erweitert werden. Gemeint sind alle digitalen Anwendungen mit Arzneimittelwirkung. Diese sollten der Apothekenpflicht und unter bestimmten Bedingungen auch der Verschreibungspflicht unterstellt werden, heißt es im Antrag.

Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein sieht vor, digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz als apothekenübliche Waren in die Apothekenbetriebsordnung aufzunehmen. Dann solle den Apothekerverbänden erlaubt werden, Verträge über die Erstattung der Kosten für solche Anwendungen abzuschließen. Beide Anträge zusammen eröffnen die Frage, wie eine Grenze zwischen „digitalen Arzneimitteln“ und Gesundheitsanwendungen mit dem Status apothekenüblicher Waren zu ziehen ist. 

Der letzte bisher vorliegende Antrag im Kapitel Digitalisierung soll den Gesetzgeber auffordern, im Digitale-Versorgung-Gesetz auch die Organisationen der Apotheker mit der Zertifizierung digitaler pharmazeutischer Angebote zu beauftragen. Damit solle ein vergleichbarer Rahmen wie bei der Zertifizierung medizinischer Angebote durch die KBV geschaffen werden.

Datenverarbeitung in der Apotheke

Außerhalb des Kapitels „Digitalisierung“ sind noch weitere Anträge zu diesem Thema zu finden. Möglicherweise werden diese bis zum Apothekertag noch anders zugeordnet. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein fordern, in der Apothekenbetriebsordnung zu regeln, „welche Daten der Apotheker in der Apotheke erheben, speichern und verarbeiten darf“. Die Antragsteller möchten damit Unsicherheiten im Umgang mit Daten und „sinnvollen datengestützten Dienstleistungen“ vermeiden. Außerdem verweisen sie auf die bestehende Inländerdiskriminierung. Denn in den Niederlanden sind Apotheker sogar zur Erhebung und Verarbeitung vieler Daten verpflichtet.

Ein weiterer Antrag zielt in eine ähnliche Richtung. Darin fordern dieselben Antragsteller, die Apotheken zu verpflichten und zu berechtigen, auf Wunsch des Patienten dessen Medikationsdaten aus allen Apotheken in Deutschland zusammenzuführen und für die Arzneimitteltherapiesicherheit zu nutzen. In der Begründung betonen die Antragsteller, dass es dabei um eine einheitliche Datenschnittstelle geht.

 Alle diese Anträge zusammen vermitteln einen Eindruck davon, welche neuen Aufgaben auf die Apotheken mit der Digitalisierung hinzukommen. Selbstverständlich sind damit Chancen und Risiken verbunden. Vermutlich werden diese zu einem wichtigen Diskussionsthema in Düsseldorf.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Übermittlung von wem zu wem oder wie wir im §´en-Dschungel verloren gegangen sind

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:03 Uhr

Es gibt da den § 11 im Apothekengesetz.

Wie ist das mit den E-Rezepten kompatibel.
Wer hortet die gesamten Eiverständniserklärungen für jede übermittelte und ZUGEWIESENE Verschreibung.

Wir Brauchen dringen eine KI die diesem Gesetzeswildwuchs ein Ende setzt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Übermittlung von wem zu wem oder wie ...

von Christian Timme am 14.08.2019 um 7:12 Uhr

Wenn das eine ABDA-KI ist ... wird diese Vorschläge für „noch mehr fehlende Gesetze“ machen ...

Boni Verbot?

von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 19:04 Uhr

So wie bei den Zyto Apotheken?

Wer will das kontrollieren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AW: Boni Verbot

von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:12 Uhr

Ganz genau Herr Müller,

Sie haben es mal wieder erfasst. Jedes Rezept ist dann eine Zuweisung und es bedarf dann einer hochgradig bürokratischen Kontrolle.

Sozial ist was Arbeit schafft. - (Und Herr Draghi druckt das Geld dafür)

Schmidt

von Conny am 13.08.2019 um 18:12 Uhr

Wer stellt den Antrag auf Rücktritt von F. Schmidt ? Bei 390000 Unterschriften würde ich von selbst zurücktreten . Dieser Mensch und seine Lemmerlinge haben unheimlich viel Schaden über die Apotheken gebracht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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