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Monovalente Impfstoffe nicht empfohlen
Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht?
Impfpflicht, aber keine Zwangsimpfung
Der ursprünglich in Deutschland verfügbare (und weiter oben erwähnte) „Masern-Impfstoff Mérieux“ stammte aus dem gemeinsamen Impfstoffgeschäfte von Sanofi Pasteur und MSD, das allerdings 2017 endete. Da der Originalhersteller den Mono-Impfstoff also nicht mehr produziert, kann auch der Parallelimporteur EurimPharm ihn nicht mehr auf den Markt bringen. Das bestätigte auch das PEI gegenüber DAZ.online.
Das PEI verweist außerdem auf die „Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz auf den Seiten des BMG“: Dort scheint man den Einfach-Impfstoff gegen Masern noch nicht gänzlich aufgegeben zu haben. Denn eine Zulassung in diesem Bereich sei möglich, allerdings hängt das „davon ab, ob und wann ein Hersteller sie beantragt“. Ob es also in Zukunft einen Einzelimpfstoff gegen Masern geben wird, liegt auch laut dem PEI gänzlich in der Hand der Pharmaunternehmen.
Dennoch gilt laut den Seiten des BMG: „Wer nach dem Gesetzentwurf zu einer der verpflichteten Personengruppen gehört, muss sich auch dann gegen Masern impfen lassen, wenn hierfür nur Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen.“ Das Masernschutzgesetz stellt das ansgesichts der bestehenden Situation ausdrücklich klar. Eine Zwangsimpfung werde es zwar definitiv nicht geben, jedoch können Zwangsgelder drohen.
Ist der Import aus der Schweiz eine Lösung?
Die Lauer-Taxe verrät und das PEI bestätigt, dass in der Schweiz gegen Masern „ein von Swissmedic für das Unternehmen PaxVax Berna zugelassener monovalenter Impfstoff in geringer Dosenzahl zum Einsatz“ kommt. Die Fachinformation dazu findet man online unter dem Namen Measles Vaccine (live). Produzieren soll den Impfstoff das Serum Institute of India.
Ein Import wäre als Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG aus der Schweiz also möglich, allerdings ist fraglich, ob nach Eintritt der deutschen Impfpflicht in der Schweiz ausreichend Impfstoff für den Export vorhanden wäre.
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