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Monovalente Impfstoffe nicht empfohlen
Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht?
Hersteller und BMG sehen keinen weiteren Handlungsbedarf
Wie DAZ.online bereits berichtete, ist bis voraussichtlich Oktober 2019 der MMRV-Impfstoff Priorix Tetra® von GSK (gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) nicht lieferfähig. Das ist allerdings schon seit November 2018 der Fall und bislang gab es genügend Alternativen, sodass der Lieferengpass noch keinen Versorgungsengpass zur Folge hat: Infrage kommen als Alternative entweder der Vierfachimpfstoff Proquad® (von MSD), der wie Priorix Tetra® vor Masern, Mumps, Röteln und Varizellen schützt, oder als Ersatz die MMR-Dreifachimpfstoffe Priorix® (GSK) und M-M-RVAXPRO® (MSD). Letztere können zeitgleich mit einem Monoimpfstoff gegen Varizellen® verabreicht werden: Varilrix® (GSK) oder Varivax® (MSD).
Bei Varivax® ist allerdings voraussichtlich bis September 2019 nur die 1er-Packung verfügbar, wie MSD DAZ.online mitteilte. Zudem scheint seit Kurzem (25.07.2019) auch die 10er-Packung von M-M-RVAXPRO® (MSD) bis Oktober 2019 nicht mehr lieferbar zu sein.
Neben diesen Original-Herstellern sind in der Liste des
Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auch noch einige Parallelimporteure genannt, die
über eine Zulassung der jeweiligen Impfstoffe verfügen. Wobei diese nur liefern
können, wenn der Originalhersteller produziert. Darunter auch die EurimPharm
Arzneimittel GmbH, die zudem noch über eine Zulassung des Mono-Masern-Impfstoffs
„Masern-Impfstoff Mérieux“ verfügt, welcher allerdings nicht mehr vermarktet
wird.
Niemand will den Masern-Einzelimpfstoff produzieren
Bereits im Juli 2019 schrieb GSK auf Anfrage an DAZ.online, dass der aktuelle Engpass von Priorix Tetra® letztlich dafür sorgen soll, dass zukünftigen Engpässen vorgebeugt wird: „Aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach unseren Impfstoffen ist GSK derzeit dabei, weitere Produktionskapazitäten aufzubauen […].“ Man investiere in hohem Maße in neue Produktionsanlagen. „GSK nimmt an, dass die zusätzlichen Produktionsstätten in den nächsten Jahren einsatzbereit sein werden, jedoch nicht vor Ende 2020.“ MSD wiederum konnte den Engpass von GSK, nach eigenen Angaben, bislang nur durch eine Umverteilung ursprünglich anders verplanter Chargen abfangen.
Trotz der aktuellen Liefersituation und der kommenden Impfpflicht scheint auf verantworlticher Seite niemand die Versorgung mit Masern-Impfstoff in Deutschland in Gefahr zu sehen:
Laut des vom Bundeskabinett am 17.07.2019 beschlossenen Masernschutzgesetzes rechnet das Bundesministerium für Gesundheit für 2020 mit einem über den üblichen Bedarf hinausgehenden Mehrbedarf von zusätzlichen 1,57 Millionen Dosen an Masernimpfstoff. Wir gehen davon aus, dass durch Produktionsanpassungen dieser Mehrbedarf gedeckt werden wird“
Man stehe auch im Austausch mit der Politik, heißt es bei GSK. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schrieb an DAZ.online, dass der Zeitplan für das Gesetz unverändert steht: „Wir gehen davon aus, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen.“
Ganz konkret schrieb GSK außerdem an DAZ.online: „GSK wird keinen Mono-Impfstoff produzieren.“ Auch kein anderer der bekannten Impfstoffhersteller schien gegenüber DAZ.online erpicht darauf zu sein, einen Mono-Masern-Impfstoff herzustellen. Zum einen würde es jahrelang dauern, eine solche Produktion aufzubauen. Ein MSD-Sprecher verwies zudem darauf, dass es sich um eine globale Unternehmensentscheidung handele, die sicherlich nicht von einem deutschen Gesetz abhängig gemacht werde.
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