Monovalente Impfstoffe nicht empfohlen

Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht?

Stuttgart - 20.08.2019, 09:00 Uhr

Die Masern-Impfpflicht kommt – und sie reicht in Wirklichkeit viel weiter als im Gesetz steht. De facto wird mindestens auch gegen Mumps und Röteln mitgeimpft. Denn einen Einfach-Impfstoff gibt es gar nicht.  (Foto: imago images / Christian Ohde)

Die Masern-Impfpflicht kommt – und sie reicht in Wirklichkeit viel weiter als im Gesetz steht. De facto wird mindestens auch gegen Mumps und Röteln mitgeimpft. Denn einen Einfach-Impfstoff gibt es gar nicht.  (Foto: imago images / Christian Ohde)


Läuft alles nach Plan, tritt das Masernschutzgesetz, das am 17. Juli 2019 im Kabinett beschlossen wurde, am 1. März 2020 in Kraft. Doch angesichts wiederkehrender Impfstoff-Lieferengpässe fragt sich mancher Apotheker, ob es mit Eintritt der Masern-Impfpflicht überhaupt genügend Masern-Impfstoff geben wird. Hinzu kommt die Frage, wie Patienten beraten werden sollen, die nur ihrer Masern-Impfpflicht nachkommen, aber keine andere Impfung erhalten möchten? Einen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt es in Deutschland nämlich nicht – und wird es nach Recherchen von DAZ.online wohl auch in naher Zukunft nicht geben.  

Nach Ansicht des Deutschen Ethikrates ist jede Person moralisch dazu verpflichtet, sich selbst (und die eigenen Kinder) gegen Masern impfen zu lassen. Eine staatliche Impfpflicht sieht der Rat dagegen differenzierter.

So schrieb der Ethikrat in einer Stellungnahme vom 27. Juni 2019, dass bereits die „Androhung von Zwang das Vertrauen in Impfungen und die Bereitschaft zur freiwilligen Impfung“ senken könnte. In diesem Zusammenhang sei auch bedeutsam, dass seit 2017 in Deutschland kein Masern-Einzelimpfstoff mehr verfügbar ist. 

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Tritt also die Impfpflicht gegen Masern am 1. März 2020 wie geplant in Kraft, muss nach derzeitigem Stand auch eine unfreiwillige „Mitimpfung“ gegen Krankheiten erfolgen, gegen die gar keine Impfpflicht besteht. Das wären im Fall der Dreifachimpfung Mumps und Röteln (MMR), im Fall der Vierfachimpfung kommt noch die Impfung gegen Windpocken (Varizellen, MMRV) hinzu. Rein rechtlich ist der Ethikrat deshalb der Ansicht, dass Masern-Einzelimpfstoffe bei einer Impfpflicht wieder auf den Markt gebracht werden müssten.

Dass Mehrfachimpfungen dabei dennoch sinnvoll sind, zweifelt der Ethikrat übrigens nicht an. Allerdings wäre letztlich „zu befürchten, dass als Kollateralschaden einer robust durchgesetzten“ Impfpflicht gegen Masern (durch das Fehlen eines Einzelimpfstoffs) die gesellschaftliche Akzeptanz für Impfungen generell abnehmen könnte.

Ob es in den nächsten Jahren in Deutschland einen Einzelimpfstoff gegen Masern geben wird, darüber entscheiden vor allem die herstellenden pharmazeutischen Unternehmen. DAZ.online hat dort und auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachgefragt.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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