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21. August 2019
Mein liebes Tagebuch, Spahn macht Druck beim E-Rezept, die Zeit läuft davon. Und so arbeitet die ABDA, der Deutsche Apothekerverband, wohl fieberhaft daran, etwas Vernünftiges auf die Beine zu stellen. Aber wie das so bei solch Riesenprojekten ist, versuchen da auch andere, die Nase vorn zu haben und eigene Wege für ein E-Rezept zu favorisieren, hier die Techniker Krankenkasse (TK), die bereits mit einer weiteren Kasse (Hanseatische Krankenkasse) und einer Apotheke (Adler-Apotheke in Hamburg) am E-Rezept basteln. Dennoch, man will sich nicht abschotten, sondern offen bleiben für andere. Und so hat man sich bei der TK auch für die Zur-Rose- und Shop-Apotheke-Tochter König IDV als technischen Dienstleister entschieden. Mein liebes Tagebuch, was diese Nähe zum Versandhandel bedeutet, ist noch ungewiss. Tim Steimle, Apotheker und Fachbereichsleiter bei der TK, meint: „Wir befördern an dieser Stelle den Versand nicht“, aber „wir wissen, dass wir den Versandhandel beim E-Rezept auf Dauer nicht außen vor lassen können“. Wir werden sehen, wer wie das Rennen macht.
Es gibt eine neue Stellungnahme der ABDA zum Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes und zur zugehörigen Sammelverordnung – damit auch die Länder angesichts der bevorstehenden Besprechung im Bundesrat wissen, was die ABDA von den Plänen hält. Ja, mein liebes Tagebuch, um es kurz zu machen: Weitgehend steht in der neuen Stellungnahme dasselbe wie in der vorhergehenden. Aber die ABDA geht auch auf einige Änderungen ein, die in den Kabinettsentwurf eingeflossen sind und verlangt einige Nachbesserungen. So „muss“ (und nicht „kann“) eine Apotheke beispielsweise von der Versorgung ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Preisbindung verstößt. Nach wie vor möchte die ABDA, dass auf die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz verzichtet wird. Zudem mahnt unsere Berufsvertretung an, dass die Regelungen zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen und den Geldflüssen präzisiert werden und verlangt auch mehr Geld für den Zuschlag, statt 20 Cent pro Rx-Packung sollten es 43 Cent sein. Nach wie vor in der Kritik stehen automatisierte Abgabestationen, sie sollten generell untersagt werden, es gebe dafür keinen Bedarf. Von wegen, mein liebes Tagebuch, Kunden nutzen z. B. sehr gerne die Abholfächer von Apotheken. Würde sie das Reformgesetz untersagen, wäre das ein Schuss übers Ziel hinaus. Und zum Thema Botendienst macht die ABDA ebenfalls Vorschläge. Im Gegensatz zu dem, was die Apothekenreform vorsieht, müsse der Bote unbedingt zum Apothekenpersonal gehören und die Beratungspflicht im Fall der Botenzustellung sollte nicht nur für Rx-Arzneimittel gelten. Man darf gespannt sein, wie der Bundesrat darüber denkt.
Na, mein liebes Tagebuch, wer glaubt, dass unsere Apothekenrechenzentren angesichts des E-Rezepts arbeitslos werden, irrt. Keine Sorge, die Rechenzentren schauen da gar nicht pessimistisch in die Zukunft. Zwar wird die Übersetzung von analogen Rezeptdaten in digitale nicht mehr das Geschäftsmodell sein. Stattdessen sind unsere Rechenzentren bereits dabei, zahlreiche neue Dienstleistungen auszuspähen, auf die die Apotheken nicht werden verzichten können. Beispielsweise will man den Apotheken „schnelles Geld“ zur Verfügung stellen. Die Rechenzentren werden weiterhin Aufgaben wahrnehmen als Einrichtungen, die im Interesse der Apotheken Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen gegenüber Kostenträgern managen können, und vieles mehr. Also, mein liebes Tagebuch, wir werden keinen Fonds für notleidende Apothekenrechenzentren auflegen müssen, bloß weil das E-Rezept kommt.
7 Kommentare
Wahnsinn
von Karl Friedrich Müller am 25.08.2019 um 18:04 Uhr
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AW: Noch mehr Wahnsinn
von Bernd Jas am 25.08.2019 um 23:31 Uhr
Skandal
von Reinhard Rodiger am 25.08.2019 um 15:53 Uhr
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AW: Skandal
von Redaktion DAZ.online am 26.08.2019 um 9:16 Uhr
Ich sag mal so
von Karl Friedrich Müller am 25.08.2019 um 12:44 Uhr
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Das letzte ... umfängliche Altmaierei ... aus dem AKK-Revier ...
von Christian Timme am 25.08.2019 um 8:53 Uhr
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Haifische und Verkehrsregeln
von Ulrich Ströh am 25.08.2019 um 8:53 Uhr
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