Neue Sicherheitsempfehlungen

Apotheker sollen bei jeder MTX-Abgabe zu wöchentlicher Dosierung beraten

Stuttgart - 26.08.2019, 13:59 Uhr

Damit künftig weniger Dosierfehler unter Methotrexat auftreten, hat der CHMP nun Maßnahmen empfohlen. Auch Apotheker treffen die neuen Sicherheitsmaßnahmen, sie sollen bei jeder Abgabe von MTX-Arzneimitteln überprüfen, dass Patienten mit lediglich wöchentlicher Gabe diese auch einhalten.(Foto: Jacob Lund / stock.adobe.com)

Damit künftig weniger Dosierfehler unter Methotrexat auftreten, hat der CHMP nun Maßnahmen empfohlen. Auch Apotheker treffen die neuen Sicherheitsmaßnahmen, sie sollen bei jeder Abgabe von MTX-Arzneimitteln überprüfen, dass Patienten mit lediglich wöchentlicher Gabe diese auch einhalten.(Foto: Jacob Lund / stock.adobe.com)


Neue Informationen zu MTX

Die neuen Patienteninformationen betonen, dass MTX bei rheumatoider Arthritis, Psoriasis oder Morbus Crohn nur einmal pro Woche eingenommen werden darf. Der CHMP empfiehlt, dass der wöchentliche Einnahmetag immer der gleiche ist und Patienten die Anweisungen auf der Verpackung des Methotrexat-Medikaments befolgen. Zusätzlich sollen Patienten eine Patientenkarte mit ihren Methotrexattabletten erhalten, die sie jedem neuen Arzt vorzeigen sollen, dass dieser über die wöchentliche Methotrexatgabe Bescheid weiß.

Auch sollen Patienten ihre Kontrolltermine einhalten und sofort zum Arzt, wenn sie an Halsschmerzen, Fieber, Mundgeschwüren, Durchfall, Erbrechen, Hautausschlägen, Blutungen oder ungewöhnlicher Schwäche leiden, da dies Anzeichen für eine MTX-Überdosierung sein können.

Bei jeder Verordnung zu MTX informieren

Wie der PRAC empfiehlt auch der CHMP, dass nur Ärzte mit Erfahrung im Umgang mit Methotrexat-Medikamenten diese auch verschreiben sollen. Sie sollten ihre Patienten klar anweisen, MTX nur einmal wöchentlich zu nehmen und auch überprüfen, ob der Patient die Anweisung verstanden hat. Der CHMP rät sogar, dies nicht nur bei der Erstverordnung des Arzneimittels zu tun, sondern ebenso bei jedem Folgerezept. 

Auch Apotheken sieht der CHMP in der Beratungspflicht, auch hier sollte bei jeder Methotrexat-Abgabe überprüft werden, dass der Patient, das Präparat tatsächlich korrekt und nur im Wochenrhythmus einnimmt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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