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- 04.09.2019
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Als Nahrungsergänzungsmittel deklariert
Landratsamt warnt vor Defekturen aus schwäbischer Apotheke
Defekturarzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel? Gefährlich oder unwirksam?
Ein Defekturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs im Voraus an einem Tag in bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder in einer diesen entsprechenden Menge hergestellt wird (§ 1a Absatz 9 der Apothekenbetriebsordnung). Auch vor der Defekturherstellung muss nach § 8 ApBetrO zunächst eine Herstellungsanweisung und darüber hinaus eine Prüfanweisung verfasst werden. Allerdings gibt es für Defekturarzneimittel nach § 21 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Ausnahme von der Zulassungspflicht. Bedingung ist jedoch eine häufige ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung und die Herstellung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“.
Das LGL ist laut Polizei derzeit noch mit der Erstellung von Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben betraut: „Hierbei musste jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass zwei Produkte aufgrund ihrer festgestellten Substanzzusammensetzung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden“, heißt es. Deshalb wird nun vor den Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“- Kapseln gewarnt. Die umfangreichen Ermittlungen sollen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Inhaber: Wirkstoffe nicht verschreibungspflichtig – stimmt das?
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, handelt es sich bei den drei beschuldigten schwäbischen Apothekern um zwei Männer und eine Frau. Die Augsburger Allgemeine berichtet, dass es sich um ein Ehepaar und den Schwager des Inhabers der Martins-Apotheke handle.
Die Augsburger Allgemeine hat auch mit dem Inhaber der St. Martins-Apotheke gesprochen. Der Pharmazeut hat demnach erklärt, weder das Procain- noch das „Roter Reis Schalenextrakt“-Präparat seien verschreibungspflichtig. Er sei angehalten, derzeit Mittel nicht mehr nach eigenen Rezepturen herzustellen, schreibt die Augsburger Allgemeine. Der Inhaber habe aber keine Information, was ihm konkret vorgeworfen werde: „Ich kann nur abwarten“, sagte er gegenüber der Zeitung. „Ich weiß es wirklich nicht. Vielleicht sind es auch Fehler in der Deklaration. Aber das ist nur eine Vermutung.“ Und weiter: „Das wird sehr geschäftsschädigend sein. Bei mir hängt das aus, jeder liest das in der Zeitung.“ Er habe einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut.
2 Kommentare
Kapseln aus der St. Martins-Apotheke
von Stephanie Bor am 25.09.2019 um 14:48 Uhr
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Schwäbische Defekturen
von Roland Mückschel am 04.09.2019 um 17:01 Uhr
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