Als Nahrungsergänzungsmittel deklariert

Landratsamt warnt vor Defekturen aus schwäbischer Apotheke

Stuttgart - 04.09.2019, 16:14 Uhr

Vor selbst hergestellten Präparaten in blauen Plastikdosen mit Etiketten wie dem abgebildeten warnt derzeit das Landratsamt Günzburg. (Foto: Landratsamt Günzburg)

Vor selbst hergestellten Präparaten in blauen Plastikdosen mit Etiketten wie dem abgebildeten warnt derzeit das Landratsamt Günzburg. (Foto: Landratsamt Günzburg)


Defekturarzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel? Gefährlich oder unwirksam?

Ein Defekturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs im Voraus an einem Tag in bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder in einer diesen entsprechenden Menge hergestellt wird (§ 1a Absatz 9 der Apothekenbetriebsordnung). Auch vor der Defekturherstellung muss nach § 8 ApBetrO zunächst eine Herstellungsanweisung und darüber hinaus eine Prüfanweisung verfasst werden. Allerdings gibt es für Defekturarzneimittel nach § 21 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Ausnahme von der Zulassungspflicht. Bedingung ist jedoch eine häufige ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung und die Herstellung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“. 

Das LGL ist laut Polizei derzeit noch mit der Erstellung von Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben betraut: „Hierbei musste jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass zwei Produkte aufgrund ihrer festgestellten Substanzzusammensetzung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden“, heißt es. Deshalb wird nun vor den Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“- Kapseln gewarnt. Die umfangreichen Ermittlungen sollen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Inhaber: Wirkstoffe nicht verschreibungspflichtig – stimmt das?

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, handelt es sich bei den drei beschuldigten schwäbischen Apothekern um zwei Männer und eine Frau. Die Augsburger Allgemeine berichtet, dass es sich um ein Ehepaar und den Schwager des Inhabers der Martins-Apotheke handle.

Die Augsburger Allgemeine hat auch mit dem Inhaber der St. Martins-Apotheke gesprochen. Der Pharmazeut hat demnach erklärt, weder das Procain- noch das „Roter Reis Schalenextrakt“-Präparat seien verschreibungspflichtig. Er sei angehalten, derzeit Mittel nicht mehr nach eigenen Rezepturen herzustellen, schreibt die Augsburger Allgemeine. Der Inhaber habe aber keine Information, was ihm konkret vorgeworfen werde: „Ich kann nur abwarten“, sagte er gegenüber der Zeitung. „Ich weiß es wirklich nicht. Vielleicht sind es auch Fehler in der Deklaration. Aber das ist nur eine Vermutung.“ Und weiter: „Das wird sehr geschäftsschädigend sein. Bei mir hängt das aus, jeder liest das in der Zeitung.“ Er habe einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Kapseln aus der St. Martins-Apotheke

von Stephanie Bor am 25.09.2019 um 14:48 Uhr

Frage:
hat es mit diesem Produkt aus der Apotheke schon wem geschadet, falls ja, was waren oder sind die negativen Auswirkungen von diesem Produkt?
Hat es evtl. auch positive Auswirkungen gegeben?
Was sind die Gründe?

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass ein Apotheker/Apothekerin mit diesen Kapseln den Menschen etwas böses wollte...
Der Bestandteil Procain (ist nicht Verschreibungspflichtig)
Roter Reisschalenextrakt/Kapseln kann man doch beim Rossmann kaufen und wird auch in der Produktion bei Ringana (soweit ich weis) mitverarbeitet..
Das sind doch beides Nahrungsergänzungsmittel...?... und da weiß man ja mittlerweile auch nicht was genau an Zusatzstoffen drinnen ist .... oder bin ich falsch an?
Die Pharmakonzerne sind mittlerweile so abgeschottet das wir sowieso keine Chance haben Einblicke zu bekommen. Wir alle müssen uns ja auch darauf verlassen das SIE uns nicht was falsches auftischen...

Wie gesagt: Ein Apotheker (ein kleiner Betrieb) der Naturmedizin herstellt und dabei mehreren Menschen wahrscheinlich sehr damit geholfen hat finde ich klasse.
Es gibt so viele Fehldiagnosen wo Patienten dann auch noch die falschen Medikamente verschrieben bekommen, die wahrscheinlich kein Arzt zugeben würde (oder nur wenige..) wird aber keine Rücksprache gehalten oder Verbote über die Presse ausgesprochen. .. was ist mit solchen Fällen..?..

Hat man dem Apotheker evtl. auch Hilfe angeboten oder wurde von den großen Pharmaindustrien von vornhinein ein Riegel vorgeschoben?

Ich finde die Naturmedizin im allgemeinen sehr wichtig.

Man könnte doch das alles sehr gut mit der Schulmedizin verbinden.?.

Ich bitte Sie meine Meinung zu respektieren und nicht als naiv oder dergleichen zu bezeichnen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte das hier nur hinterfragen als Ottonormalverbraucher.

Liebe Grüße aus Österreich
Steffie

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Schwäbische Defekturen

von Roland Mückschel am 04.09.2019 um 17:01 Uhr

Ja das Böse schläft nie.
Vom Ausland lernen heisst straffrei bleiben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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