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Bottroper Zyto-Skandal
Staatsanwaltschaft zieht Revision gegen Apotheker Peter S. zurück
Verteidiger von Peter S. zeigt sich überrascht
Er sei über die Rücknahme der Revision „ein Stück weit überrascht“, erklärt Peter Strüwe, der Verteidiger des Apothekers . So habe nach Bejahung des öffentlichen Interesses im Raum gestanden, ob auch wegen Körperverletzung verurteilt werden soll – daher verstehe er die Rücknahme nicht. „Im Übrigen wundert mich, dass die Entscheidung so viel Zeit gebraucht hat“, sagt er. Sorgen vor der staatsanwaltschaftlichen Revision habe er jedoch ohnehin nicht gehabt.
„Diese Entscheidung ist vertretbar – ob sie richtig ist, ist eine andere Frage“, sagt Nebenklagevertreter Andreas Schulz. „Aus Sicht der Opfer ganz sicher nicht.“ Am Ende des Tages sei dies eine Ressourcenfrage – „es geht nicht nur um materielle Gerechtigkeit“. Solche Entscheidungen seien für die Opfer sehr unbefriedigend, sagt Schulz – aber sie seien rechtlich vertretbar. „Der Fall ist damit nicht zu Ende.“
Die Verteidigung hatte beim Verfahren am Landgericht Essen auf Freispruch plädiert und griff das Urteil in mehreren Punkten an, weshalb es ihrer Ansicht nach vom Bundesgerichtshof aufgehoben werden sollte – allein schon wegen der Schöffenbesetzung, welche nach Ansicht der Verteidiger nicht ordnungsgemäß lief. Nebenklagevertreter wie Schulz fordern im Rahmen der Revision eine Verurteilung des Apothekers wegen Morddelikten. Die Revision der Staatsanwaltschaft habe jedoch ein anderes Gewicht, sagt Schulz. „Deshalb fühlen die Betroffenen sich im Stich gelassen.“
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