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12. September 2019
Das war eine Frechheit sondersgleichen: Das Bundesgesundheitsministerium machte auf seiner Internetseite Werbung für die ärztliche Videosprechstunde und für die Einführung des E-Rezepts. Die Patientinnen und Patienten könnten dann in Zukunft ihre E-Rezepte, so hieß es, „in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen“, und weiter: „Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer“. Unglaublich, welche Ignoranten erstellen solche Texte? Erst einen Absatz später weist der Text daraufhin, dass digitale Verordnungen, die man in Zukunft bei einem „normalen“ Arztbesuch erhält, auch in einer Vor-Ort-Apotheke einlösen kann. Mein liebes Tagebuch, immerhin hat hier die ABDA sofort reagiert, sie hält diesen Text nicht für tragbar und intervenierte beim BMG. Mit Wirkung. Mittlerweile hat das Ministerium den Text geändert: Online-Apotheken kommen darin gar nicht mehr vor, stattdessen wird auf die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken hingewiesen: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt per Botendienst zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“ Mein liebes Tagebuch, irgendwie hat man das Gefühl, dass die Textschreiber beim BMG immer noch nicht recht wissen, wie das alles abläuft. Denn gleich vom Botendienst zu sprechen mit dem anschließenden Hinweis, dass dadurch die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werde, ist schräg daneben. An erster Stelle sollte doch darauf hingewiesen, dass die Patienten und Patientinnen ein E-Rezept in ihrer Vor-Ort-Apotheke persönlich einlösen können. Ach ja, mein liebes Tagebuch, ist schon alles sehr kompliziert für die BMG-Texter, oder? Da ist noch viel, viel Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung notwendig, um die neuen Strukturen und Abläufe beim E-Rezept zu kommunizieren. Bleibt zu hoffen, dass die ABDA eine wirkungsvolle Kampagne dazu startet – und die Werbetafeln und Litfasssäulen nicht nur von DocMorris zugepflastert werden.
Demnächst wird die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert: Der verordnende Arzt soll auf allen Rezepten eine Dosierungsangabe oder einen Hinweis auf eine vorliegende schriftliche Gebrauchsanweisung oder einen Medikationsplan vermerken. Im Prinzip eine gute Regelung. Aber oje, mein liebes Tagebuch, da kommt was auf uns zu. Wetten, dass viele Ärzte diese Angaben „vergessen“? Und was ist dann? Müssen wir beim Arzt nachfragen? Dürfen wir die fehlenden Angaben selbst ergänzen? Freuen sich da schon jetzt die Kassen auf neue Retaxationen? Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats möchte hier Klarheit schaffen, er hat Änderungsvorschläge erarbeitet: Der Apotheker soll beispielsweise einen fehlenden Hinweis auf einen vorliegenden Medikationsplan oder eine vorhandene Dosierungsangabe auch ohne Rücksprache mit dem Arzt auf der Verschreibung selbständig heilen dürfen. Das würde Rückfragen beim Arzt und den Aufwand in der Apotheke reduzieren und das Retaxationsrisiko senken. Der Gesundheitsausschuss hat damit entsprechende ABDA-Forderungen aufgegriffen. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass hier noch die notwendigen Ergänzungen in die Verschreibungsverordnung aufgenommen werden. Denn sonst sind wir Apothekers wieder einmal die Dummen und müssen für die Fehler der Ärzte beim Ausstellen von Rezepten blechen. Das kann’s doch nicht sein!
9 Kommentare
was mich interessieren würde:
von Jens Maier am 16.09.2019 um 14:54 Uhr
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"Und täglich grüßt das Murmeltier"
von Karsten Wurzer, kohlpharma am 16.09.2019 um 10:37 Uhr
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AW: Und täglich grüßt das kritische Murmeltier ...
von Christian Timme am 17.09.2019 um 7:25 Uhr
Nicht klatschen!
von Dr. Radman am 15.09.2019 um 13:06 Uhr
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AW: Nicht klatschen
von Conny am 15.09.2019 um 13:11 Uhr
AW: Nicht klatschen
von Wolf Wagner am 16.09.2019 um 7:39 Uhr
Kritische Fragen
von Conny am 15.09.2019 um 9:10 Uhr
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Schaut denn keiner in die Zukunft?
von Ulrich Ströh am 15.09.2019 um 8:21 Uhr
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Die Grünen
von Anita Peter am 15.09.2019 um 8:19 Uhr
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