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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Kabinett beschließt Reform des Kassenfinanzausgleichs
Die Bundesregierung will den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen fairer und zielgenauer ausgestalten. Dabei soll das „Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz“ helfen, das das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Gegenüber dem Referentenentwurf vom vergangenen März hat sich der Regierungsentwurf vor allem in einem Punkt verändert: Von seinem Plan, die Ortskrankenkassen bundesweit zu öffnen, ist der Bundesgesundheitsminister nach massiver Kritik abgerückt.
Manche Kritik bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offenbar zum Umdenken. Ein gutes halbes Jahr nach der Vorlage des Referentenentwurfs für das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und nach vielen sich anschließenden Diskussionen hat sein Gesetzesvorhaben, das Wettbewerbsverzerrungen im GKV-Bereich beseitigen soll, nun in modifizierter Form das Kabinett passiert. „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) heißt es jetzt in voller Länge. Die zunächst vorgesehene Streichung von Regionalbegrenzungen für Krankenkassen, die insbesondere für die elf AOKen bestehen, findet sich darin nicht mehr. Nicht nur die AOKen selbst, auch der Koalitionspartner SPD und alle Bundesländer hatten das Vorhaben scharf kritisiert. Nun hat Spahn nachgegeben.
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Andere zentrale Punkte der ursprünglichen Pläne sind in dem Regierungsentwurf enthalten – vor allem die Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den Krankenkassen. Spahn zeigte sich anlässlich des Kabinettsbeschlusses überzeugt: „Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service, der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot. Die Versicherten sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt. Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als nötig.“
Regionalkomponente kommt
So soll der RSA eine Regionalkomponente bekommen. Sie soll dafür sorgen, dass regionale Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich abgebaut und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen geschaffen werden. Zudem soll sie der Marktkonzentration einzelner Kassen entgegenwirken. Im Morbi-RSA soll überdies künftig das gesamte Krankheitsspektrum (statt bisher 50 bis 80 Krankheiten) berücksichtigt werden, um die Zielgenauigkeit des Finanzausgleichs zu erhöhen.
Hochkostenfälle sollen dadurch abgefedert werden, dass die Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet bekommen, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen. Ferner soll die Präventionsorientierung im RSA gestärkt werden, indem eine Vorsorge-Pauschale eingeführt wird. Das soll den Anreiz für Krankenkassen stärken, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern.
Arzneimittelrabatte: individuelle statt pauschale Berücksichtigung
Weiterhin sollen Arzneimittelrabatte und -abschläge sowie Erstattungsbeträge künftig versichertenindividuell berücksichtigt werden. Die Krankenkassen haben ihre Leistungsausgaben nach Abzug der Rabatte und Abschläge zu melden, die tatsächlich je Versichertem bei der Arzneimittelversorgung erzielt wurden. Das sei genauer als die bisherige pauschale Berücksichtigung eines durchschnittlichen Arzneimittelrabattfaktors je Krankenkasse. Auch damit sollen Wettbewerbsverzerrungen auf Krankenkassenebene beseitigt werden. Wirtschaftlichkeitsanreize zum Abschluss von Rabattverträgen blieben jedoch bestehen, betont das Ministerium.
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