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Gestückelte Apotheken-Reform
Schmidt will nicht länger aufs Rx-Boni-Verbot warten
Die Änderungsverordnung, die Apotheken unter anderem eine höhere Notdienstpauschale und mehr Geld für das dokumentationspflichtige Arzneimittel einbringt, ist in trockenen Tüchern. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt spricht von einem „Meilenstein“, mahnt nun Eile beim nächsten Reformschritt an: Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz müsse schnellstmöglich folgen.
Mit der am heutigen Montag erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung umgesetzt. Die Verordnung des Bundesgesundheits- und des Bundeswirtschaftsministeriums setzt den ersten Teil des seit Monaten diskutierten Apothekenreformpakets um.
„Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform. Dass Apotheken vor Ort Tag und Nacht in allen Ecken des Landes im Einsatz sind, ist für Patienten ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Mitteilung. „Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt und ihre Nacht- und Notdienste besser bezuschusst werden.“
Mit Blick auf den zweiten, noch nicht verabschiedeten Teil der Apothekenreform – das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) – mahnt Schmidt aber zur Eile: „Die ordnungspolitische Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen. Dieses Problem muss nun dringend gelöst werden. Diesbezügliche Abstimmungsgespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission sollten schnellstmöglich zu einem guten Ende gebracht werden, das Gesetz muss im Bundestag zügig beraten und verabschiedet werden. Drei Jahre Warten und Unsicherheit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reichen.“
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In der heute veröffentlichten Verordnung wird geregelt, dass der Botendienst der Apotheke vor Ort künftig nicht mehr nur im Einzelfall möglich ist, sondern stets auf Kundenwunsch. Die Auslieferung muss durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgen, wenn bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Verordnung noch nicht vorgelegen hat beziehungsweise noch keine Beratung stattgefunden hat. Letzteres gilt auch für rezeptfreie Arzneimittel; die zugehörige Beratung kann aber auch telefonisch erfolgen. Weiterhin werden die Anforderungen an den Transport besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel klarer definiert. Zudem darf künftig auch bei Privatpatienten das verordnete Arzneimittel gegen ein preiswerteres, wirkstoffgleiches ausgetauscht werden. Diese Regelungen treten am morgigen Dienstag in Kraft.
Ab 2020 wird zudem der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei den dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (BtM- und T-Rezepte) erhöht sich der Zuschlag auf 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe.
5 Kommentare
schmidt
von conny am 21.10.2019 um 21:48 Uhr
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AW: schmidt
von Dominik am 22.10.2019 um 7:44 Uhr
AW: schmidt
von Conny am 22.10.2019 um 10:48 Uhr
na ja.
von Karl Friedrich Müller am 21.10.2019 um 18:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Stärkung
von Roland Mückschel am 21.10.2019 um 17:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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