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„Grobe Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht“
Apothekentest: Hustensafthersteller verfasst offenen Beschwerdebrief
„Frechheit, dass man abgezogen wird in der Apotheke.“
Die Aussage des Beitrages zu allen Testkäufen: Wer zu Drogerieprodukten greife, könne ein Vielfaches sparen. Die Stimmung der Passanten verschlechtert sich – der Ton gegenüber Apotheken wird rauer: „Das scheint mir schon Nepp zu sein, wenn man es so viel günstiger in der Drogerie bekommen kann.“ „Ich finde es eine Frechheit, dass man so gesehen abgezogen wird in der Apotheke.“
Glaeske versucht am Ende des Beitrages die Preisunterschiede zu erklären. Apotheken hätten als Einzelhandelsunternehmen schlechtere Einkaufskonditionen als große Drogeriemarktketten. Viel weiter holt er jedoch nicht aus. Weshalb Apotheken aufgrund ihres Versorgungsauftrages und der Beratungspflicht beispielsweise einen größeren Aufwand an Fachpersonal haben und in vielen Fällen auch Patienten betreuen und informieren ohne Umsatz zu generieren, bleibt den Zuschauern verborgen.
Thenn-Brüder wehren sich
Das wollen die Brüder Andreas und Stefan Thenn so nicht stehen lassen. Die Geschäftsführer der Berliner Med Pharma Service finden die Darstellung ihres Hustensaftes „Broncho-Sern“ in der Sendung des Hessischen Rundfunks unangemessen. In einem offenen Brief an den Intendanten des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, sowie an dessen Fernsehdirektorin, machen sie ihrem Unmut Luft: „Von Anfang an wurde im Rahmen der Moderation des Beitrages eine klare Wertung der Produkte transportiert.“ Andreas und Stefan Thenn sehen durch das Vorenthalten wichtiger Informationen und daraus abgeleiteter Falschinformationen darüber hinaus „eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“. Daher adressieren sie in dem Schreiben, das der DAZ vorliegt, auch den Landesverband Hessen des Deutschen Journalistenverbandes.
Sie rechnen vor, dass die Anwender bei Einnahme der für einen Erwachsenen empfohlen Tagesdosis ihres Apothekenpräparates ein höheres Äquivalent an Spitzwegerichkraut einnehmen als mit dem Drogerieprodukt. Dementsprechend sei ein Vergleich auf der Basis Preis pro Volumen „in hohem Maße unwissenschaftlich und wettbewerbsverzerrend“.
4 Kommentare
Arno Hakk
von Dr.Diefenbach am 06.11.2019 um 12:10 Uhr
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Öffentlich rechtliche "Anstalten" und Apotheken
von Dr.Diefenbach am 04.11.2019 um 20:38 Uhr
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AW: Öffentlich rechtliche "Anstalten&
von Arno Hakk am 05.11.2019 um 1:58 Uhr
Qualitätsjournalismus
von Dr. Arnulf Diesel am 04.11.2019 um 19:58 Uhr
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