Wirbel um Umsatzsteuer auf Herstellerabschlag

Krankenkassen fordern Verzichtserklärungen von Apotheken

Süsel - 11.12.2019, 10:15 Uhr

Einige Krankenkassen, darunter auch AOKen, fordern die Apotheken in ihren Schreiben auf, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer zu verzichten und bei ihren Finanzämtern Einspruch gegen Umsatzsteuerbescheide einzulegen. (s / Foto: imago images / Steinach)

Einige Krankenkassen, darunter auch AOKen, fordern die Apotheken in ihren Schreiben auf, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer zu verzichten und bei ihren Finanzämtern Einspruch gegen Umsatzsteuerbescheide einzulegen. (s / Foto: imago images / Steinach)


Individuelle Unterschiede

Neben diesen grundsätzlichen Empfehlungen sind offenbar auch individuelle Unterschiede zu beachten. So kursiert auch der Ratschlag zu prüfen, ob der Anspruch der Krankenkasse gegen die Apotheke für den betreffenden Zeitraum möglicherweise schon jetzt verjährt ist und ob der Umsatzsteuerbescheid derzeit überhaupt noch änderbar ist. Dies kann individuell unterschiedlich sein. Wenn beispielsweise eine Betriebsprüfung für den betreffenden Zeitraum abgeschlossen wurde, dürfte der Bescheid unanfechtbar sein.

Mögliche Klagen gegen Apotheken

Natürlich stellt sich auch die Frage, was geschieht, wenn eine Apotheke keine Verzichtserklärung abgibt. Für diesen Fall heißt es beispielsweise in einem Schreiben der AOK Hessen, die Krankenkasse behalte sich die „Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verjährungshemmung“ vor, „insbesondere Klageerhebung“. Bisher ist nicht bekannt, ob irgendeine Krankenkasse in dieser Angelegenheit bereits eine Klage erhoben hat. 

Für den ungünstigsten Fall fürchten einige Beobachter, dass bei einer solchen Klage ein Anspruch gegen eine Apotheke entstehen könnte, wenn der Umsatzsteuerbescheid für den fraglichen Zeitraum nicht mehr änderbar ist. Dann bestünde die Gefahr, dass die Apotheke auf dem Schaden sitzenbliebe. So ergibt sich eine äußerst komplexe Entscheidungssituation.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Unfähige Regierung

von ratatosk am 11.12.2019 um 18:51 Uhr

Solcher Unsinn entsteht nur dadurch, da unsere Regierung nicht mehr in der Lage ist, ein Gesetz korrekt zu erlassen. Es kommt immer wieder zu dramatischen Unsetzungsproblemen durch diese Unfähigkeit. Die Kassen können entspannt sein, da sie immer gewinnen und die Politik immer die innländischen Apotheken betrügt, indem sie diese im Zweifelsfall auf dem Schaden sitzen läßt. In D könnte nur noch eine Regierung aus Fachleuten statt dieser Laiendarstellertruppe eine Wende bringen, da es ja in allen Bereichen so groteske Probleme gibt, nur die Namen der Gesetzte werde blumiger und schäbiger !

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"begrenzte" MWSt

von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 11.12.2019 um 17:32 Uhr

Beim innergemeinschaftlichen Arzneimittel-Erwerb von ausländischen Versandhändlern durch die Versicherungen fliesst gar keine MWSt. Deshalb gibt es da auch nichts zu berücksichtigen. Der deutsche Fiskus geht bei dieser Geschäftsform leer aus. Habe ich das so richtig verstanden?

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!

von Anita Peter am 11.12.2019 um 10:43 Uhr

Alle Aussenstehende mit ein wenig BWL Kenntnissen, können nur staunen und den Kopf schütteln.
Wir machen bei Zuzahlungen und HSA konsteloses (!!) Inkasso für die GKV. Und haben aber bei Zahlunsausfall ( zB. Axios oder Kunde zahlt Zuzahlung nicht ) das komplette Haftungsrisiko(!!).
Welches Inkassobüro kauft Forderungen zu 100% der Forderungssumme ab?
Wie lange wollen wir uns noch auf der Nase rumtanzen lassen?
Gerne Inkasso für die GKV, aber dann wie im realen Leben auch. Durch das Risiko gibts einen 30% Abschlag auf die Forderungssumme.

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