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Die Bon-Pflicht muss weg, sie ist ein bürokratischer Unsinn, ein ökologisches Desaster. Aber der elektronische Heilberufeausweis muss her, und zwar schnell: zu Weihnachten! Er geht bald weg, freiwillig: unser ABDA-Präsident, Ende nächsten Jahres, ohne Frust, zurück in seine Offizin, sagt er. Und es kommt viel Bewegung auf uns zu im Pharmahandel: Zwei große Amerikaner basteln an der „Gehe-Anzag“ – das wird Folgen haben. Hoffentlich auch die ABDA-Stellungnahme zum Gesetz, mit dem die Arzneimittel-Lieferengpässe bekämpft werden sollen. Die ABDA-Forderung: Angemessene Apothekervergütung für den Aufwand mit den Lieferengpässen. Endlich!
9. Dezember 2019
Bald können wir ihn tun, mein liebes Tagebuch, unseren ersten Schritt hin zur elektronisch angebundenen Apotheke: Wir dürfen, wir können unseren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bestellen. Wird ja auch Zeit! Der eHBA, das kreditkartengroße Plastikkärtchen, ist unser Schlüssel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), der Türöffner für die schöne neue Welt von E-Rezept, E-Medikationsplan und E-Abrechnung mit den Kassen. Schon seit Jahren haben wir davon gesprochen, jetzt also ist’s soweit. Da wissen wir doch gar nicht, worauf wir uns mehr freuen sollen, auf Weihnachten oder auf den eHBA, gell? Im Zweifelsfall auf beides, vielleicht legt uns das Christkind den eHBA unter den Apotheken-Weihnachtsbaum. Was nicht schlecht wäre, denn er kostet natürlich was, wobei die Kosten für den eHBA des Apothekeninhabers durch eine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband abgedeckt sein sollen. Die Heilberufsausweise für die angestellten Approbierten werden allerdings nicht von den Kassen bezahlt – dann könnte, nein, sollte es doch wirklich in diesem Jahr einen eHBA als kleines Zusatz-Weihnachtsgeschenk des Inhabers an seine Approbierten geben. Süßer die Glocken nie klingen!
Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange bleibt dran: Er will genau wissen, wie das Geschäftsmodell des Arznei-Versandhauses DocMorris läuft. In einer Anfrage an die EU-Kommission thematisiert er die Wettbewerbsverzerrung zwischen DocMorris in den Niederlanden und den deutschen Vor-Ort-Apotheken. Lange möchte auch wissen, ob und wie DocMorris überwacht wird. Im DAZ.online-Interview sagt er ganz deutlich: „Meiner Meinung nach haben die Apotheken vor Ort gegenüber Versandapotheken einen Wettbewerbsnachteil. Versandapotheken beraten nicht und helfen auch nicht in Notsituationen. Besonders absurd wird es, wenn sie nicht den deutschen Regeln unterliegen und damit noch einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil haben.“ Mein liebes Tagebuch, genauso ist es. Endlich ein Politiker, der diese himmelschreiende Ungerechtigkeit und Ungleichheit ausspricht. Hallo, Herr Spahn, lesen Sie bitte dieses Interview!
10. Dezember 2019
Ab 1. Januar gilt die Bon-Pflicht auch in der Apotheke: Jeder Kunde, der etwas kauft, der also einen Geschäftsvorfall auslöst, muss einen ausgedruckten (oder elektronisch übermittelten) Bon erhalten. Die Apotheke muss also einen Papierbeleg erstellen, ausdrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anbieten. Der Kunde kann den Beleg annehmen, muss ihn aber nicht annehmen, muss ihn nicht aufbewahren – kann ihn auch gleich wegwerfen, aber bitte am besten dann gleich in den Apothekenschredder, denn der Bon darf Dritten nicht zugänglich sein. Auch nicht Greta Thunberg, die von dieser Papierverschwendung tunlichst nichts erfahren sollte, sonst wird nicht nur freitags, sondern auch noch donnerstags demonstriert. Die Bon-Pflicht! Super, mein liebes Tagebuch, wie wir doch Deutschland und seine Bürokratie lieben, über alles!
Einen Mini-Lichtblick gegen die Bon-Papierflut gibt es: Wie zu erfahren war, versucht der Deutsche Apothekerverband auf politischem Weg Erleichterungen für die Praxis zu erreichen. Wie die allerdings aussehen könnten, ist noch unklar. Mein liebes Tagebuch, vielleicht hilft diese Erleichterung: Wir schaffen unsere computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen ab und gehen wieder zurück zu den alten offenen Kassen, denn für die gilt die Bonausgabepflicht nicht. Ha ha, ist doch richtig putzig!
Nochmal das Thema elektronischer Heilberufeausweis (eHBA): Auf ihn sind natürlich auch DocMorris und alle anderen EU-Arzneiversandhäuser scharf, denn ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), ohne eHBA läuft auch bei den Versendern nichts mit dem eRezept. Und dabei soll das E-Rezept doch die „cashcow“ für die Versender sein. Da fragt man sich doch, wie diese Versandunternehmen überhaupt an die deutsche TI angebunden werden. Denn, mein liebes Tagebuch, wir erleben es gerade, die deutschen Apotheken müssen eine Reihe von Hard- und Software-spezifischen Umstellungen und Voraussetzungen vornehmen, um in den Cyberspace der TI zu gelangen. Also: Wie und von wem bekommen die Versandhäuser den eHBA? Die deutschen Apotheker erhalten ihn über ihre Kammern. Ups, wie dumm nur, dass DocMorris kein Kammermitglied ist. Kein Kammerbeitrag – kein Heilberufeausweis! Schön wär’s mein liebes Tagebuch, denn da kannst du sicher sein, dass unser Gesundheitsminister Spahn intensiv „prüft“, wie die TU-Versender an die TI angebunden werden können. Der Verein Freie Apothekerschaft warnt schon vor einem Spahnschen Lex Grenzland-Apotheke für DocMorris und Co. Und ich sage dir, mein liebes Tagebuch, es wird so kommen!
11. Dezember 2019
Die Bonpflicht ab 1. Januar 2020 – sie soll dazu beitragen, Manipulationen an elektronischen Kassen zulasten des Fiskus zu verhindern. Schön und gut, aber: Muss da wirklich eine Papierflut auf die Kunden zurollen? Der Fußboden der Apothekenoffizin, bedeckt von weggeworfenen Kassenbons (die allerdings unverzüglich vom Apothekenpersonal aufgesammelt und in den Apothekenschredder geworfen werden müssen). So langsam dämmert es auch unseren Politikern, dass sie mit der Bonpflicht wohl über das Ziel hinausgeschossen sind. Es soll in der Union bereits Überlegungen geben, die Bonpflicht aus dem Gesetz zu streichen, um eine Papierverschwendung zu verhindern. Vielleicht kann man, Greta sei Dank – bestimmte Branchen von der Bon-Pflicht ausnehmen, z. B. auch die Apotheken?
Mein liebes Tagebuch, oder wir machen es ganz einfach: Trotz Bon-Pflicht drucken wir einfach keinen aus. Fertig. Und dann? Nichts dann. Ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt, wie es so schön auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heißt. Na, wunderbar, da machen wir uns mal nicht meschugge, am besten, wir warten einfach ab, was so auf uns zukommt.
Jetzt also doch: Er mag nicht mehr, unser ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Er möchte nicht nochmal eine weitere Amtszeit ABDA-Präsident sein. Das hat er bei der ABDA-Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Ganz überraschend kommt’s nicht, hatte er doch schon vor wenigen Monaten auch seinen Rückzug von der Kammerspitze in seinem Heimatland Sachsen angekündigt. Also, mein liebes Tagebuch, jetzt ist’s bestätigt: 2020 wird sein letztes Dienstjahr bei der ABDA sein. 17 Jahre lang war er dann in der Berufspolitik in Berlin zugange. Ist ja auch wirklich lange, mein liebes Tagebuch, und er hat Hochs und Tiefs erlebt. Und drei schöne ABDA-Herbergen. Was will man mehr! Was macht er nach 2020? Wie er auf der Mitgliederversammlung sagte, sei es seine persönliche Entscheidung gewesen, die er bereits schon Anfang des Jahres getroffen habe. Aber klar, mein liebes Tagebuch, die Kritik, die er vor allem in der letzten Zeit in Zusammenhang mit der Apothekenreform und dem Hin und Her ums Rx-Versandverbot einstecken musste, hat ihn nicht kalt gelassen, wie er selbst einräumt. Aber er sei „keineswegs frustriert“ – nein, mein liebes Tagebuch, so würden wir ihn auch nicht einschätzen. Also, auf ins letzte berufspolitische Jahr und danach ab in seine Offizin, wo er, wie er selbst sagte: „den Rest seines Berufslebens verbringen möchte“. Na, mein liebes Tagebuch, das hört sich ja sehr idyllisch an: Wir stellen uns Herrn Apotheker Friedemann Schmidt in seiner Apotheke vor, wo er an einem Donnerstagnachmittag in seinem Büro sitzt, schmunzelnd die DAZ liest, weil die seine(n) Nachfolger(in) in die Mangel nehmen. Und wir stellen uns vor, wie er auf den hellen Ton seiner Handklingel lauscht, die noch heute auf dem Tresen in seiner Offizin steht und signalisiert: Oh, ein Kunde, der beraten werden möchte… Mein liebes Tagebuch, ob’s so kommen wird? Wir werden sehen. Erst mal sind wir gespannt, welche potenziellen Kandidaten (m/w/d) sich warm laufen und seine Nachfolge antreten wollen.
Es gibt mehr Geld, mein liebes Tagebuch, für die ABDA-Vorstände. Das hat die ABDA-Mitgliederversammlung abgesegnet, auch wenn der Weg zum neuen Vergütungsmodell recht holprig war. Denn der erste Anlauf für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung war im Juni kurz vor der damaligen ABDA-Mitgliederversammlung wie von präsidialer Geisterhand in den Haushaltsentwurf hineingekommen. Der ABDA-Präsident musste für diese Vorgehensweise von seinem Haushaltsausschuss eine offizielle Rüge einstecken. ABDA und Haushaltausschuss bastelten danach an einer gemeinsamen Lösung, denn die Sache an sich findet Zustimmung: Beispielsweise erhalten die Standesvertreter höhere Entschädigungen für Reisen, für die Teilnahme an mehrstündigen Telefonkonferenzen und für die Teilnahme an Vor-Ort-Meetings in Berlin. Auch die Pauschalen für die einzelnen Vorstandsmitglieder werden erhöht. Für das Triumvirat der ABDA allerdings sind keine Erhöhungen der pauschalen Vergütungen vorgesehen. Insgesamt werden die ABDA-Rücklagen um 100.000 Euro belastet.
12. Dezember 2019
Wieder Bewegung im Pharmagroßhandelsmarkt, dieses Mal ein Mega-Deal: Die beiden Pharmahandelskonzerne McKesson Europe (hierzulande die „Gehe“) und Walgreens Boots Alliance – WBA (hier die Alliance Healthcare, früher die „Anzag“) haben vereinbart, ihre deutschen Großhandelsgeschäfte zusammenzulegen. Wow, das ist ein Ding, mein liebes Tagebuch, zwei US-amerikanische Pharmahändler arbeiten auf dem deutschen Markt zusammen: An dem Joint Venture soll sich WBA mit 70 Prozent und McKesson mit 30 Prozent beteiligen. Wenn der Deal endgültig auch vom Kartellamt bzw. Monopolkommission abgesegnet ist, ist die „Gehe-Anzag“ der neue Platzhirsch in Deutschland – sie kontrollieren dann 30 Prozent des Marktes – und nicht mehr Phoenix. Und warum haben sich die beiden angenähert? Klar, es geht wie immer darum, sinkenden Margen entgegenzuwirken, Synergien und Effizienzen zu heben. Mein liebes Tagebuch, da werden sich vermutlich auch Lieferpraktiken ändern, Stichwort Verringerung der Anzahl der täglichen Apothekenbelieferungen. Möglicherweise stehen auch Schließungen von Großhandelsverteilzentren an. Strategien dazu wurden bisher noch nicht bekannt.
Wie sehen das die lieben Mitbewerber? Die Apothekengenossenschaft Noweda warnt schon vor den Auswirkungen dieser Mega-Fusion und vor dem Einfluss ausländischer Großkonzerne, ebenso die Sanacorp. Da könnte man doch wieder spekulieren, ob sich eines Tages auch diese beiden Genossenschaften zusammenschließen. Mein liebes Tagebuch, in der Tat, es könnten unruhige Zeiten im Pharmahandelsmarkt auf uns zukommen. Nichtsdestotrotz gratuliert die AEP sogar schon zu diesem Coup, der auf der Synergieseite „jeden Sinn der Welt macht“. AEP sieht aber auch die Herausforderungen, die sich durch eine solche Kooperation ergeben bei der IT, beim Management, beim Personal und bei den Kunden. Und AEP sieht bereits die Schließung der Hälfte aller Standorte auf den Markt zukommen. Wie auch immer, mein liebes Tagebuch, es wird ein Knaller im Markt werden – mit Folgen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich da die eine oder andere Apotheke neu ausrichten wird, mit wem sie in Zukunft zusammenarbeiten wird, so oder so.
Die PTA-Reform, die zurzeit in der Mache ist, macht noch Probleme. Es geht vor allem um eine verlängerte und neu strukturierte Ausbildung, um die Ausbildungsvergütung und das Schulgeld. Der Bundesrat, die Apothekengewerkschaft Adexa und der PTA-Berufsverband fordern beispielsweise eine längere Ausbildung (insgesamt drei Jahre), außerdem verlangen die Länderexperten eine Vergütung während der gesamten Ausbildung und die Abschaffung des Schulgeldes für PTA-Schüler(innen). Die ABDA dagegen möchte die Ausbildungsdauer bei zweieinhalb Jahren belassen, außerdem hält sie nichts von den erweiterten Kompetenzen, wie sie der Bundesrat ins Spiel brachte, und auch bei weiteren Punkten stellt sich die ABDA quer. ABDA-Präsident Schmidt hat mittlerweile nicht mehr allzu viel Hoffnung, dass sich die ABDA mit ihren Wünschen durchsetzen kann. Er prognostiziert, dass es einen Vermittlungsausschuss zur PTA-Reform geben wird. Mein liebes Tagebuch, vielleicht ist es nicht das Verkehrteste, wenn ein Vermittlungsausschuss tätig wird, auch wenn sich die Reform da noch ein wenig hinausschieben dürfte. Aber die guten Ansätze, die die Länder eingebracht haben, sollten nicht untergehen: eine bessere und längere Ausbildung und mehr Kompetenzen für PTA.
13. Dezember 2019
Die Politik will sich der Lieferengpässe annehmen. Neue Regelungen sollen rasch kommen und noch ins Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz gepackt werden, das zurzeit behandelt wird. Der Bundestag hat dabei auch über die Pläne der Koalition diskutiert: Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich kündigte an, dass über Veränderungen an den Rabattverträge gesprochen werden müsse: Die Kriterien, nach denen Rabattverträge vergeben werden, sind zu hinterfragen, ebenso müsse man darüber nachdenken, „ob wir zur Mehrfachvergabe kommen“. Mein liebes Tagebuch, dazu sollte sich die Politik unbedingt durchringen. Wenn die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mehreren Herstellern abschließen müssen, ist die Chance größer, dass zumindest einer dieser Hersteller liefern kann.
Auch die ABDA begrüßt, dass nun endlich mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz etwas gegen die Arzneimittel-Lieferengpässe getan werden soll. In ihrer Stellungnahme zu diesen Maßnahmen spricht sie u. a. einen wichtigen Punkt an, bei dem sie Nachbesserungsbedarf sieht: Die mit dem Gesetz vorgesehene Regelung, dass Apotheken bei einem Lieferengpass 24 Stunden nach der Rezeptvorlage ein wirkstoffgleiches, nicht rabattiertes Arzneimittel abgeben dürfen (das allerdings nicht teurer als das verordnete sein darf), sei zu eng gefasst. Diese Regelung sollte nach Auffassung der ABDA nicht nur auf rabattierte Arzneimittel beschränkt sein. Außerdem verschlechtere die 24-Stunden Regelung die Versorgungsmöglichkeiten eher als sie zu verbessern. Und es müsse erlaubt sein, im Interesse des Patienten auch ein teureres Präparat abzugeben. Kann man alles unterschreiben, mein liebes Tagebuch. Diese Änderungswünsche sollte die Politik unbedingt berücksichtigen, wenn sie wirklich etwas für eine verbesserte Versorgung der Patienten bei Lieferengpässen tun will. Aber auch für die Apotheken sollte die Politik etwas tun, denn die Bewältigung der Lieferengpässe ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Und der muss für die Apotheken angemessen vergütet werden, fordert die ABDA. Jawoll, mein liebes Tagebuch, fragt sich nur noch, was heißt hier „angemessen“? Da sollte die ABDA mal deutlicher werden.
Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns noch an das gut gemachte emotionale Video von Wort&Bild „Danke Apotheke“. Jetzt veröffentlicht Fagron, ein Hersteller von Rezeptursubstanzen, einen kurzen herzerwärmenden Videospot, produziert für die Apotheke vor Ort. Die Aussage: Man findet online nicht alles, was man braucht. Die Apotheke vor Ort hilft dagegen, und zwar sofort. Die Kernbotschaft, warum die Menschen die Apotheke vor Ort brauchen: „Damit wir Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben – Deine Apotheke“. Mein liebes Tagebuch, so ist es. Das tut doch wirklich wieder mal gut. Übrigens, seit Ende November sind die Winter-TV-Spots der „Apotheken Umschau“ im Fernsehen zu sehen, eine Kampagne, die die Apotheke mit all ihren wichtigen Leistungen für die Bevölkerung in den Fokus rücken soll, und die bis Ende Februar läuft. Auch der Zukunftspakt Apotheke (Noweda/Burda) startete im Oktober eine groß angelegte TV-Kampagne, um die Vorbestellplattform „Ihreapotheken.de bekannter zu machen. Mein liebes Tagebuch, diese Initiativen sind doch wirklich eine gute Sache für die Apotheke vor Ort. Sie wärmen unser arg gebeuteltes Apothekerherz. Dank an alle!
11 Kommentare
Die geditzelte Kreation der Woche
von Bernd Jas am 15.12.2019 um 21:35 Uhr
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eHBA
von Martin Lörzer am 15.12.2019 um 12:52 Uhr
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AW: eHBA
von Redaktion DAZ.online am 15.12.2019 um 15:00 Uhr
AW: eHBA
von Max Meier am 15.12.2019 um 15:31 Uhr
AW: eHBA
von Martin Lörzer am 15.12.2019 um 15:42 Uhr
AW: eHBA
von Thomas Kerlag am 15.12.2019 um 20:33 Uhr
AW: @ Thomas Kerlag
von Anita Peter am 16.12.2019 um 8:40 Uhr
Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 15.12.2019 um 12:08 Uhr
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Wo bleibt die Bon-Pflicht und der ePBA für Politiker ...
von Christian Timme am 15.12.2019 um 10:44 Uhr
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Chance vertan
von Friedemann Ahlmeyer am 15.12.2019 um 9:57 Uhr
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von Anita Peter am 15.12.2019 um 8:38 Uhr
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