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11. Dezember 2019
Die Bonpflicht ab 1. Januar 2020 – sie soll dazu beitragen, Manipulationen an elektronischen Kassen zulasten des Fiskus zu verhindern. Schön und gut, aber: Muss da wirklich eine Papierflut auf die Kunden zurollen? Der Fußboden der Apothekenoffizin, bedeckt von weggeworfenen Kassenbons (die allerdings unverzüglich vom Apothekenpersonal aufgesammelt und in den Apothekenschredder geworfen werden müssen). So langsam dämmert es auch unseren Politikern, dass sie mit der Bonpflicht wohl über das Ziel hinausgeschossen sind. Es soll in der Union bereits Überlegungen geben, die Bonpflicht aus dem Gesetz zu streichen, um eine Papierverschwendung zu verhindern. Vielleicht kann man, Greta sei Dank – bestimmte Branchen von der Bon-Pflicht ausnehmen, z. B. auch die Apotheken?
Mein liebes Tagebuch, oder wir machen es ganz einfach: Trotz Bon-Pflicht drucken wir einfach keinen aus. Fertig. Und dann? Nichts dann. Ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt, wie es so schön auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heißt. Na, wunderbar, da machen wir uns mal nicht meschugge, am besten, wir warten einfach ab, was so auf uns zukommt.
Jetzt also doch: Er mag nicht mehr, unser ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Er möchte nicht nochmal eine weitere Amtszeit ABDA-Präsident sein. Das hat er bei der ABDA-Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Ganz überraschend kommt’s nicht, hatte er doch schon vor wenigen Monaten auch seinen Rückzug von der Kammerspitze in seinem Heimatland Sachsen angekündigt. Also, mein liebes Tagebuch, jetzt ist’s bestätigt: 2020 wird sein letztes Dienstjahr bei der ABDA sein. 17 Jahre lang war er dann in der Berufspolitik in Berlin zugange. Ist ja auch wirklich lange, mein liebes Tagebuch, und er hat Hochs und Tiefs erlebt. Und drei schöne ABDA-Herbergen. Was will man mehr! Was macht er nach 2020? Wie er auf der Mitgliederversammlung sagte, sei es seine persönliche Entscheidung gewesen, die er bereits schon Anfang des Jahres getroffen habe. Aber klar, mein liebes Tagebuch, die Kritik, die er vor allem in der letzten Zeit in Zusammenhang mit der Apothekenreform und dem Hin und Her ums Rx-Versandverbot einstecken musste, hat ihn nicht kalt gelassen, wie er selbst einräumt. Aber er sei „keineswegs frustriert“ – nein, mein liebes Tagebuch, so würden wir ihn auch nicht einschätzen. Also, auf ins letzte berufspolitische Jahr und danach ab in seine Offizin, wo er, wie er selbst sagte: „den Rest seines Berufslebens verbringen möchte“. Na, mein liebes Tagebuch, das hört sich ja sehr idyllisch an: Wir stellen uns Herrn Apotheker Friedemann Schmidt in seiner Apotheke vor, wo er an einem Donnerstagnachmittag in seinem Büro sitzt, schmunzelnd die DAZ liest, weil die seine(n) Nachfolger(in) in die Mangel nehmen. Und wir stellen uns vor, wie er auf den hellen Ton seiner Handklingel lauscht, die noch heute auf dem Tresen in seiner Offizin steht und signalisiert: Oh, ein Kunde, der beraten werden möchte… Mein liebes Tagebuch, ob’s so kommen wird? Wir werden sehen. Erst mal sind wir gespannt, welche potenziellen Kandidaten (m/w/d) sich warm laufen und seine Nachfolge antreten wollen.
Es gibt mehr Geld, mein liebes Tagebuch, für die ABDA-Vorstände. Das hat die ABDA-Mitgliederversammlung abgesegnet, auch wenn der Weg zum neuen Vergütungsmodell recht holprig war. Denn der erste Anlauf für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung war im Juni kurz vor der damaligen ABDA-Mitgliederversammlung wie von präsidialer Geisterhand in den Haushaltsentwurf hineingekommen. Der ABDA-Präsident musste für diese Vorgehensweise von seinem Haushaltsausschuss eine offizielle Rüge einstecken. ABDA und Haushaltausschuss bastelten danach an einer gemeinsamen Lösung, denn die Sache an sich findet Zustimmung: Beispielsweise erhalten die Standesvertreter höhere Entschädigungen für Reisen, für die Teilnahme an mehrstündigen Telefonkonferenzen und für die Teilnahme an Vor-Ort-Meetings in Berlin. Auch die Pauschalen für die einzelnen Vorstandsmitglieder werden erhöht. Für das Triumvirat der ABDA allerdings sind keine Erhöhungen der pauschalen Vergütungen vorgesehen. Insgesamt werden die ABDA-Rücklagen um 100.000 Euro belastet.
11 Kommentare
Die geditzelte Kreation der Woche
von Bernd Jas am 15.12.2019 um 21:35 Uhr
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eHBA
von Martin Lörzer am 15.12.2019 um 12:52 Uhr
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AW: eHBA
von Redaktion DAZ.online am 15.12.2019 um 15:00 Uhr
AW: eHBA
von Max Meier am 15.12.2019 um 15:31 Uhr
AW: eHBA
von Martin Lörzer am 15.12.2019 um 15:42 Uhr
AW: eHBA
von Thomas Kerlag am 15.12.2019 um 20:33 Uhr
AW: @ Thomas Kerlag
von Anita Peter am 16.12.2019 um 8:40 Uhr
Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 15.12.2019 um 12:08 Uhr
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Wo bleibt die Bon-Pflicht und der ePBA für Politiker ...
von Christian Timme am 15.12.2019 um 10:44 Uhr
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Chance vertan
von Friedemann Ahlmeyer am 15.12.2019 um 9:57 Uhr
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von Anita Peter am 15.12.2019 um 8:38 Uhr
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