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Masernschutzgesetz
Bundesrat beschließt Wiederholungsrezepte und Apotheken-Impfungen
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zustimmungspflichtige Gesetz enthält für die Apotheker einige wichtige Passagen. Konkret sollen die Pharmazeuten künftig Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken mit Krankenkassen vereinbaren können. Und: Ärzte sollen künftig sogenannte Wiederholungsrezepte verordnen können, die Apotheken dann mehrfach beliefern können. Das Gesetz soll größtenteils im März 2020 in Kraft treten.
Zuletzt hatte es noch Spekulationen über einen möglichen Vermittlungsausschuss gegeben, weil der Kulturausschuss der Länderkammer sich dafür ausgesprochen hatte. Der Gesundheitsausschuss hingegen hatte dem Plenum empfohlen, das Masernschutzgesetz passieren zu lassen. Und so ist es nun auch gekommen: Bei der Abstimmung gab es keine Mehrheit für einen Vermittlungsausschuss. Somit kann das Gesetz wie geplant zum 1. März 2020 in Kraft treten. Mitte November hatte bereits der Bundestag zugestimmt.
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Vor dem Beschluss sprachen noch Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu dem Thema. Lucha wies auf die schweren Folgen hin, die Maserninfektionen haben können. Von 100.000 Masern-Fällen bei Kindern komme es in 20 bis 30 Fällen zur sklerosierenden Panenzephalitis, die „immer sterblich“ verläuft, so Lucha. Derzeit liege auch eine „dramatische Studie“ vor, nach der eine Maserninfektion das Immunsystem dauerhaft schwächt. Lucha weiter: „Impfstoffe sind die sichersten Arzneimittel, Masern sind gefährlicher als die Impfung.“ Lucha erinnerte daran, dass es in seinem Bundesland eine traditionell niedrige Impfquote gebe und appellierte, dass man Verschwörungstheorien der Impfgegner, die „Hoheit des wissenschaftlichen Beweises“ entgegensetzen müsse.
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Auch Spahn sagte, dass die Masern keine „harmlose Kinderkrankheit“ seien, sie sind nicht therapierbar. Die Masernimpfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, „aber Freiheit ist nicht immer nur selbstgezogen, sondern es geht auch um Verantwortung für die anderen“, sagte der Minister. Spahn nannte sein Gesetz eine „historische Entscheidung“, weil es für die westdeutschen Bundesländer die erste Impfpflicht seit 1874 (damals Pocken) mit sich bringe. Kurz ging er auch auf die geplanten Grippeschutzimpfungen in Apotheken ein. Auch durch die Grippe gebe es noch „viel zu viele Todesfälle“, so Spahn. Es sei daher wichtig, „niedrigschwellige Angebote“ zu schaffen.
Hier nochmals die Übersicht einiger relevanter Inhalte des Gesetzes:
- Die Kassen müssen mit einzelnen Apothekern oder Gruppen von Apotheken oder den Landesapothekerverbänden – wenn diese sie dazu auffordern – Verträge zu Modellvorhaben vereinbaren, bei denen Apotheker Erwachsene gegen Grippe impfen. Die Apotheker müssen allerdings ärztlich geschult werden. Hier lesen Sie mehr über die Modellvorhaben.
- Bei den Wiederholungsrezepten haben die Ärzte weiterhin die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie verordnen. Grundsätzlich soll es den Medizinern aber möglich sein, Rezepte auszustellen, die es insbesondere Chronikern erlauben, sich mehrfach die nötige Medikation in der Apotheke abzuholen. Hier lesen Sie mehr über die Wiederholungsrezepte.
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