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Neuregelungen in 2020
Das ändert sich für Apotheker im kommenden Jahr
PTA-Berufsreform und Apotheken-Stärkungsgesetz
PTA-Berufsreform
Ebenfalls erst kürzlich hat der Bundesrat die PTA-Berufsreform beschlossen. Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesnovelle soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Dafür wird ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb wird etwa die Arzneimittelkunde während der Ausbildung ausgeweitet. Zudem sollen erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die PTA-Azubis während der praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.
Während des Gesetzgebungsverfahrens gab es viel Streit, insbesondere zur Ausbildungsdauer. Nun kann das Gesetz aber nach und nach in Kraft treten. Mehr zu den Inhalten lesen sie hier.
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Apotheken-Stärkungsgesetz
Im oben erwähnten Apotheken-Stärkungsgesetz hängen noch drei für Apotheker wichtige Neuregelungen fest. Im Zentrum des Vorhabens steht das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Spahn als Alternative für das Rx-Versandverbot eingeplant hat, das aber juristisch höchst umstritten ist. Die Bundesregierung will das Verbot im SGB V verankern, dafür das von der EU-Kommission seit Jahren kritisierte Rx-Boni-Verbot für EU-Versender im Arzneimittelgesetz streichen.
Zweitens geht es um die erstmalige Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über solche Leistungen Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Welche Leistungen dies zu welchen Preisen sein könnten, steht allerdings noch in den Sternen.
Die dritte wichtige Neuregelung aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz betrifft die Einführung des E-Rezeptes. Die Bundesregierung will ein striktes Makelverbot für Ärzte und EU-Versender im Gesetz verankern, das über das normale Zuweisungsverbot hinausgeht. So soll vermieden werden, dass mit E-Rezepten neuartige Geschäftsmodelle aufgebaut werden.
Ob das Apotheken-Stärkungsgesetz im kommenden Jahr überhaupt umgesetzt werden kann, ist aber weiterhin unklar. Die EU-Kommission sieht jegliche Boni-Beschränkungen für EU-Versender kritisch und die Bundesregierung hatte das Einbringen des Gesetzes ins Parlament von der Einschätzung der EU-Kommission abhängig gemacht. Noch gibt es aus Brüssel diesbezüglich keine Neuigkeiten – die erst kürzlich zusammengebaute Kommission prüft das Vorhaben.
Nachbesserungen am Rahmenvertrag
Der erst seit Juli gültige Rahmenvertrag wird noch einmal nachgebessert. Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine weitere Änderungsvereinbarung geeinigt – bislang die zweite. So werden ab 1. Januar 2020 sogenannte Parallelimporte, also patentgeschützte Originale, die von zwei Herstellern vertrieben werden unter zwei Warenzeichen mit gleichen Indikationen, weitestgehend behandelt wie vor dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags und somit wie alle Präparate, zu denen es keine Generika, sondern nur Importe gibt. Gibt es keinen Rabattvertrag, ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich. Es darf allerdings nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Und ist ein Parallelarzneimittel ohne Aut-idem-Kreuz oder mit der Wirkstoffbezeichnung verordnet, darf nur das jeweils preisgünstigste der Parallelarzneimittel abgeben werden.
Außerdem wurde unter anderem das Vorgehen bei Nicht-Verfügbarkeit bei nicht über den Großhandel verfügbaren Mitteln geregelt sowie die Anrechnung der „alten“ Importguthaben. Auch Ersatzverordnungen bei Rückrufen, die im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geregelt wurden, werden mit der zweiten Änderungsvereinbarung im Rahmenvertrag umgesetzt.
Einen ausführlichen Überblick über alle Änderungen finden Sie hier.
5 Kommentare
Das Land ist fertig...
von Klugscheißer am 24.12.2019 um 17:14 Uhr
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Tolles Geschenk
von Stefan Haydn am 24.12.2019 um 11:45 Uhr
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BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 8:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 10:25 Uhr
AW: BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 11:19 Uhr
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