Neuregelungen in 2020

Das ändert sich für Apotheker im kommenden Jahr

Berlin - 23.12.2019, 14:00 Uhr

Für Apotheker und ihre Mitarbeiter stehen 2020 einige Neuregelungen an. DAZ.online hat einen Überblick zusammengestellt. (c / Foto: imago images / bonn-sequenz)

Für Apotheker und ihre Mitarbeiter stehen 2020 einige Neuregelungen an. DAZ.online hat einen Überblick zusammengestellt. (c / Foto: imago images / bonn-sequenz)


PTA-Berufsreform und Apotheken-Stärkungsgesetz

PTA-Berufsreform

Ebenfalls erst kürzlich hat der Bundesrat die PTA-Berufsreform beschlossen. Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesnovelle soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Dafür wird ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb wird etwa die Arzneimittelkunde während der Ausbildung ausgeweitet. Zudem sollen erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die PTA-Azubis während der praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.

Während des Gesetzgebungsverfahrens gab es viel Streit, insbesondere zur Ausbildungsdauer. Nun kann das Gesetz aber nach und nach in Kraft treten. Mehr zu den Inhalten lesen sie hier.

Apotheken-Stärkungsgesetz

Im oben erwähnten Apotheken-Stärkungsgesetz hängen noch drei für Apotheker wichtige Neuregelungen fest. Im Zentrum des Vorhabens steht das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Spahn als Alternative für das Rx-Versandverbot eingeplant hat, das aber juristisch höchst umstritten ist. Die Bundesregierung will das Verbot im SGB V verankern, dafür das von der EU-Kommission seit Jahren kritisierte Rx-Boni-Verbot für EU-Versender im Arzneimittelgesetz streichen.

Zweitens geht es um die erstmalige Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über solche Leistungen Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Welche Leistungen dies zu welchen Preisen sein könnten, steht allerdings noch in den Sternen.

Die dritte wichtige Neuregelung aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz betrifft die Einführung des E-Rezeptes. Die Bundesregierung will ein striktes Makelverbot für Ärzte und EU-Versender im Gesetz verankern, das über das normale Zuweisungsverbot hinausgeht. So soll vermieden werden, dass mit E-Rezepten neuartige Geschäftsmodelle aufgebaut werden.

Ob das Apotheken-Stärkungsgesetz im kommenden Jahr überhaupt umgesetzt werden kann, ist aber weiterhin unklar. Die EU-Kommission sieht jegliche Boni-Beschränkungen für EU-Versender kritisch und die Bundesregierung hatte das Einbringen des Gesetzes ins Parlament von der Einschätzung der EU-Kommission abhängig gemacht. Noch gibt es aus Brüssel diesbezüglich keine Neuigkeiten – die erst kürzlich zusammengebaute Kommission prüft das Vorhaben.

Nachbesserungen am Rahmenvertrag

Der erst seit Juli gültige Rahmenvertrag wird noch einmal nachgebessert. Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine weitere Änderungsvereinbarung geeinigt – bislang die zweite. So werden ab 1. Januar 2020 sogenannte Parallelimporte, also patentgeschützte Originale, die von zwei Herstellern vertrieben werden unter zwei Warenzeichen mit gleichen Indikationen, weitestgehend behandelt wie vor dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags und somit wie alle Präparate, zu denen es keine Generika, sondern nur Importe gibt. Gibt es keinen Rabattvertrag, ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich. Es darf allerdings nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Und ist ein Parallelarzneimittel ohne Aut-idem-Kreuz oder mit der Wirkstoffbezeichnung verordnet, darf nur das jeweils preisgünstigste der Parallelarzneimittel abgeben werden.

Außerdem wurde unter anderem das Vorgehen bei Nicht-Verfügbarkeit bei nicht über den Großhandel verfügbaren Mitteln geregelt sowie die Anrechnung der „alten“ Importguthaben. Auch Ersatzverordnungen bei Rückrufen, die im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geregelt wurden, werden mit der zweiten Änderungsvereinbarung im Rahmenvertrag umgesetzt.

Einen ausführlichen Überblick über alle Änderungen finden Sie hier.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Das Land ist fertig...

von Klugscheißer am 24.12.2019 um 17:14 Uhr

Geiz ist Geil und die GIER unendlich, den Patienten und Kranken will man garnicht helfen, sondern nur wie immer Kohle machen...man brauch ja ein Lohnausgleich durch den geringen Umsatz wegen der Internet-Apotheke....warum heißen die Krankenhäuser nicht Gesundmacherhaus ? ganz einfach man braucht die Kranken ...sonst wäre man arbeitslos ...Pharma Apotheken usw...

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Tolles Geschenk

von Stefan Haydn am 24.12.2019 um 11:45 Uhr

Ist doch super, dass wir mehr Geld für Verwaltungstätigkeit bekommen, dass wir dann gleich an die Angestellten für ihre Arbeitstätigkeit weiterreichen können.
Honorar ist für mich aber was anderes und da werden wir seit nunmehr 15!! Jahren nicht nur beschissen, sondern gewaltig betrogen!

Wann klagen wir endlich mal vor dem Bundesverfassungs- oder Sozialgericht, so wie die Ärzte dies schon taten?

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BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 8:28 Uhr

Anpassungen haben NICHTS mit Honorar zu tun!
Dazu ist es lächerlich wenig. Zu wenig, um als "Honorar" durchzugehen. Almosen trifft es eher.
Unsere glorreiche Schweige-ABDA konnte sich nie durchringen, ein höheres Honorar zu fordern. nach 15 Jahren wäre das nicht zu viel verlangt. Nein, man will wieder viel mehr Bürokratie und weitere "Dienstleistungen", die für lächerliche Almosen angeboten werden. Das Preisdumping läuft schon, etwa 3,99€ (oder so) für Impfungen. Das ist nicht mal die Hälfte des Honorars der Ärzte.
Lügen brauch ich nicht auf den Tisch zu Weihnachten Tacheles, bitte!
Ach ja, Bürokratie: Die neuen Vereinbarungen zum Rahmenvertrag sind teilweise wieder nicht nachzuvollziehen und bringen weitere Probleme.
Warum wird im Parallelmarkt die Preisgrenzenregelung aufgehoben?
Zum Beispiel: Warum gilt ein Import AM über der Preisgrenze als unwirtschaftlich? Importe sind dermaßen unzuverlässig lieferbar, das hier jede Regelung unsinnig ist.
Bin schon wieder genervt.

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AW: BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 10:25 Uhr

im Grund gibt es nichts Positives.
Wiederholungsrezepte? Was genau heißt das? Wie wird das gestaltet? wieder so, dass die Oberschlauen mit Beziehungen abstauben (nicht nur die Versender). Muss die Wiederholung immer in 1 Apotheke geholt werden?
Bonpflicht ist einfach eine Psychose des BMF, der SPD und Scholz. Die uns viel Zeit! kostet, Aufwand und Geld.
Immer noch Apotheken"Stärkungs"Gesetz. Ist es nicht. es ist das Gegenteil und das "V" in der Abkürzung steht für "Versand" und nicht für "VorOrt" Apotheken.
Die PTA werden um eine bessere Anerkennung ihres Beruf betrogen, dank ABDA.
Selbstverständlich wieder sehr viel mehr Kosten für die Apotheken: höhere Tarife, mehr Urlaub und die TI, bei der die Unsicherheiten immer stärker werden. Und das kostet natürlich auch.
Finanziert durch die angebliche "Honorarerhöhung".
Das finanziert nicht mal einen Bruchteil davon!
Das eRezept, das eigens für DocMorris geschaffen wird, die APPS dazu für die Softwarehäuser, nicht zu vergessen für die Datenkraken, Ich bin überzeugt, dass Spahn überall mit abkassiert.,
Das alles ist eine unglaubliche ZUMUTUNG für uns und den Versicherten, das gesamte Gesundheitswesen und den dort Beschäftigten.
Schmidt tritt zurück und Nachfolger evtl Kiefer? Dann ändert sich doch nichts!
Wir brauchen neue, dynamische Leute, die und auch VERTRETEN!

AW: BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 11:19 Uhr

und wünschen würde ich mir, dass das Apotheken Tourette Syndrom bei allen, besonders bei Politik, GKV Und Krankenkassen endlich mal aufhören würde.
Das ist doch nicht mehr normal.
Für die Zukunft eine ehrliche, gute und effektive Zusammenarbeit. Für den Erhalt des Gesundheitswesen, zum Nutzen von Patenten und Mitarbeitern, nicht für Konzerne. Die gehören eleminiert.
Weg vom Zwang zum Gewinn,, vor allem in Krankenhäusern, bei denen immer klarer wird, wo es hinführt: Zur Vernachlässigung der Kranken, dafür unnötige Behandlungen, nur weil es Geld bringt. Die Berichte über KH, die Kinder abweisen und im Extremfall sterben lassen müssen, sprechen eine deutliche Sprache. Es ist zu vermuten, dass es bei den Erwachsenen nicht besser aussieht.
Das wär schön
Leider ist das ein unerfüllbarer Traum.

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