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Neuregelungen in 2020
Das ändert sich für Apotheker im kommenden Jahr
Höhere Tariflöhne, mehr Urlaub, TI-Anbindung
Höhere Löhne für Apothekenmitarbeiter, Studenten und Azubis
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich kurz vor Weihnachten noch auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Alle Apothekenmitarbeiter und Auszubildende sollen ab dem 1. Januar 2020 mehr Lohn bekommen, und zwar 1,9 Prozent. 2021 kommt dann eine weitere Erhöhung um 1,5 Prozent dazu. Außerdem soll es schon ab 2020 einen Urlaubstag zusätzlich geben.
Die neuen Gehaltstabellen, die ab dem 1. Januar 2020 gelten, können Sie nochmals hier einsehen.
Telematikinfrastruktur
Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber eine neue Frist für Apotheker beschlossen. Demnach müssen sich die Pharmazeuten bis Ende September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden – eine digitale Datenstruktur, in der künftig Informationen im Gesundheitswesen zwischen Heilberuflern ausgetauscht werden können. Die für Apotheker wichtigsten Anwendungen innerhalb der sogenannten „TI“ werden das E-Rezept und der E-Medikationsplan sein. Beide Anwendungen sollen in den kommenden Monaten noch weiter getestet werden.
Ob sich die Apotheker auch flächendeckend bis zum Herbst 2020 an die TI anschließen können, ist allerdings fraglich. Zunächst müssen noch diverse Hard- und Software-Änderungen in den Apotheken vorgenommen werden. Dann stehen Feldtests an. Die ABDA hatte den Gesetzgeber zuletzt um einen Aufschub bis Ende 2020 gebeten.
Allerdings: Sanktionen müssen die Apotheker zunächst nicht fürchten, wenn sie sich nicht rechtzeitig anschließen. Während die Ärzte Honorar-Einschnitte hinnehmen müssen, hat der Gesetzgeber darauf bei Apothekern verzichtet.
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E-Rezept
Von einer weiteren Frist werden die Apotheker zumindest indirekt betroffen sein: Bis zum 30. Juni 2020 sollen die erforderlichen Maßnahmen (Spezifikationen und Zulassungsverfahren) geschaffen werden, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Dieser Auftrag für die E-Rezept-Spezifikationen liegt bei der Gematik, in der auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) sitzt. Erst wenn die Spezifikationen zum E-Rezept bekannt sind, gibt es einheitliche Vorgaben für die Übermittlung des E-Rezeptes.
5 Kommentare
Das Land ist fertig...
von Klugscheißer am 24.12.2019 um 17:14 Uhr
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Tolles Geschenk
von Stefan Haydn am 24.12.2019 um 11:45 Uhr
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BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 8:28 Uhr
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AW: BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 10:25 Uhr
AW: BTM und Notdienst
von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 11:19 Uhr
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