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Neuer Gehaltstarifvertrag
Nordrhein: 3 Prozent mehr Lohn für alle und ein Filialleiter-Tarif
Apothekenmitarbeiter in der Kammerregion Nordrhein können sich ab diesem Jahr über höhere Tariflöhne freuen: Nachdem sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) schon auf Bundesebene auf eine Steigerung einigen konnten, soll laut Adexa nun auch ein neuer Gehaltstarifvertrag für die Region Nordrhein vorliegen. Demnach sollen alle Apothekenmitarbeiter ab dem 1. Januar 2020 3 Prozent mehr Lohn erhalten. Erstmals konnte sich die Adexa auch mit einem eigenen Tarif für Filialleiter durchsetzen.
In der Kammerregion Nordrhein verhandeln die Adexa und die Arbeitgeber-Vertretung TGL Nordrhein traditionell einen gesonderten Tarifvertrag. Adexa hatte den seit 1. Januar 2018 bestehenden und auf zwei Jahre ausgelegten Gehaltstarifvertrag für Nordrhein mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Auf der Expopharm in Düsseldorf fanden im vergangenen Jahr erste Gespräche zu einem neuen Gehaltstarifvertrag statt. Nach Informationen von DAZ.online konnten sich beide Seiten nun auf die Grundzüge der dazugehörigen Änderungen am Gehaltstarifvertrag und am Rahmenvertrag einigen, laut TGL-Chefin Dr. Heidrun Hoch gibt es allerdings noch einigen rechtlichen Klarstellungsbedarf, sodass Unterschriften noch nicht vorliegen.*
Die Adexa hat ihre Mitglieder schon über die zu erwartenden Neuerungen informiert: Demnach steigt das tarifliche Einstiegsgehalt für Apotheker/-innen auf 3511 Euro, in der höchsten Berufsjahresgruppe gibt es nun 4202 Euro. Tarifgebundene PTA in Nordrhein bekommen im ersten Berufsjahr ab sofort 2100 Euro, ab dem 10. Berufsjahr sind es 2699 Euro. PKA starten mit 1808 Euro und erreichen mit 2215 Euro das tarifliche Maximum. Die Ausbildungsvergütung der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) steigt demnach auf 929 Euro, PTA-Praktikanten/-innen erhalten ab sofort 708 Euro. PKA-Azubis erhalten im 1. Ausbildungsjahr 708 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 760 Euro und im dritten Jahr 813 Euro.
Schon seit Jahren fordert die Adexa für Filialleiter eine besondere Vergütung. Auf Bundesebene hat sich die Gewerkschaft mit dieser Forderung bislang nicht durchsetzen können. In Nordrhein ist ihr nun ein Durchbruch gelungen: Approbierte mit Filialleitungsfunktion sollen künftig eine Zulage erhalten. Auf die konkrete Ausgestaltung dieses neuen Tarifs müssen die Filialleiter allerdings noch warten: Nach Informationen von DAZ.online sind auch hier noch nicht alle Details geklärt.
Für wen gilt die Tarifbindung?
Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei Adexa sein, der Apothekeninhaber Mitglied im Arbeitgeberverband, der TGL Nordrhein. Letztere Bedingung erfüllen fast 90 Prozent der Apothekenleiter/innen, weil sie durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch auch Mitglied im Arbeitgeberverband sind.
4 Kommentare
AW: Tarifabschluss
von Dr. Heidrun Hoch am 08.01.2020 um 12:07 Uhr
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AW: AW: Tarifabschluss
von gerd reitler am 08.01.2020 um 19:15 Uhr
Tarifabschluss
von Dr. Heidrun Hoch am 06.01.2020 um 13:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Tarifabschluss
von Fischer Markus am 08.01.2020 um 9:52 Uhr
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