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Niemegk, Brandenburg
Hoffnung auf Apothekeneröffnung – Notstand (noch) nicht ausgerufen
Ausrufung eines Notstandes (zunächst) ad acta gelegt
Im Dezember stellte sich die Situation zunächst noch anders dar. Da es noch keine Interessenten für die Eröffnung einer Apotheke gab, informierten sich die Zuständigen über anderweitige gesetzliche Möglichkeiten. Fündig wurden sie unter anderem im Paragraphen 16 Apothekengesetz (ApoG). Dort heißt es: „Tritt infolge Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, so kann die zuständige Behörde dem Inhaber einer nahe gelegenen Apotheke auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erteilen, wenn dieser die dafür vorgeschriebenen Räume nachweist.“ Ein entsprechender Notstand müsste allerdings zunächst beantragt beziehungsweise festgestellt werden.
Wenn nach Ablauf von sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung eines Notstandes keine Zweigapotheke oder sonstige Apotheke eröffnet wurde, kann Paragraph 17 ApoG greifen. Die zuständige Behörde könnte in diesem Fall einer Gemeinde die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke unter Leitung eines von ihr anzustellenden Apothekers erteilen. Voraussetzung ist das Vorhandensein der vorgeschriebenen Räume und Einrichtungen – und selbstverständlich das Vorhandensein eines Apothekers, der über alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Leitung einer Apotheke verfügt und sich von der Gemeinde anstellen lassen möchte.
Dieses Vorgehen hatten sich die Zuständigen des Amtes Niemegk noch im Dezember vorgenommen. Einige Medien berichteten, dass die Beantragung der Ausrufung des Notstandes in der Arzneimittelversorgung beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) durch das Amt Niemegk unmittelbar bevorstünde. Nun ist es doch nicht dazu gekommen. Gegenüber DAZ.online gaben die Verantwortlichen aus Niemegk jedoch zu verstehen, dass sie sich diesen Weg weiterhin offenhalten wollten, falls die Gespräche mit den Interessenten scheitern sollten.
Landesregierung antwortet auf kleine Anfrage
Im Dezember hatte sich die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Titel der Anfrage: Medizinischer Notstand im Fläming. Die Anfrage bezieht sich hinsichtlich Niemegks sowohl auf die fehlende Apotheke als auch auf die ärztliche Versorgung. Die Landesregierung verweist in ihren Antworten unter anderem auf die vorhandene Rezeptsammelstelle und auf die Tatsache, dass Apotheker Niederlassungsfreiheit besäßen und entsprechend frei über den Betrieb einer öffentlichen Apotheke entscheiden könnten. Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung verweist die Landesregierung auf geplante Umstrukturierungsmaßnahmen im MVZ Bad Belzig, die es hoffentlich ermöglichten, dass die geschlossene Arztpraxis in Niemegk wiedereröffnet werden könne.
Interessant sind die Antworten auch angesichts ähnlicher Versorgungsengpässe in Brandenburg. Demnach läge im Mittelbereich Frankfurt (Oder) in Alt Zeschdorf eine ähnliche Situation vor. Zudem habe die Landesapothekerkammer Brandenburg in insgesamt 74 Fällen das Unterhalten von Rezeptsammelstellen unter Berücksichtigung der entsprechenden örtlichen Erfordernisse genehmigt.
2 Kommentare
Eine Apotheke für jeden Ortsteil mit 2.000 Einwohnern?
von Andreas Grünebaum am 09.01.2020 um 15:23 Uhr
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Wird bald Normalfall
von ratatosk am 08.01.2020 um 19:10 Uhr
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