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Neue Apothekenstudie
Union/BMG: Mit dem Apotheken-Gutachten soll die Preisbindung verteidigt werden
Das Apotheken-Stärkungsgesetz mit seinem Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich ist auch ein Kompromiss zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seiner eigenen Fraktion. Denn CDU/CSU wollten eher das Rx-Versandverbot umsetzen – und schon gar nicht den von Spahn vorgeschlagenen Rx-Boni-Deckel. Nun ist aber bekannt geworden, dass Spahn schon die Auswirkungen einer möglichen Deregulierung untersucht. Aus seinem Ministerium und der Unionsfraktion heißt es aber, dass das Gutachten dem Erhalt der Rx-Preisbindung dienen solle. Schließlich könnte man in weiteren Gerichtsverfahren dazu belastbare Daten pro Preisbindung gut gebrauchen.
Das IGES Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung untersuchen derzeit, inwiefern sich eine (partielle) Aufhebung der Rx-Preisbindung auf den Apothekenmarkt auswirken würde. Auftraggeber ist das von Minister Jens Spahn (CDU) geleitete Bundesgesundheitsministerium (BMG). 140.000 Euro lässt sich das BMG das neue und dann zweite Apotheken-Gutachten der Bundesregierung kosten. Die Veröffentlichung ist für Mitte dieses Jahres geplant.
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Die Zielsetzung des Gutachtens überrascht – schließlich hatte Spahn zuletzt selbst immer wieder betont, dass er keine Rabatt-Schlacht wolle. Und: Eigentlich verfolgt die Bundesregierung derzeit mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz einen anderen Plan – nämlich ein striktes Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich. Spahns Pressesprecher Hanno Kautz erklärte gegenüber DAZ.online nun, dass das Gutachten eben nicht der Deregulierung dienen solle – sondern der Verteidigung der Rx-Preisbindung. Wörtlich erklärte Kautz:
Bundesminister Spahn hat in Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz einen Vorschlag zur Regelung der Arzneimittelpreisbindung aller Marktteilnehmer, auch der ausländischen Versandapotheken, im Rahmen der Sachleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Die Arzneimittel-Preisbindung, die zurzeit aufgrund der Entscheidung des EuGH nicht für ausländische Versandapotheken gilt, wird im SGB V gesetzlich verankert und stärkt die Vor-Ort-Apotheken. Die Bundesregierung befindet sich zurzeit zum Gesetzentwurf in der Kabinettfassung in Abstimmungsgesprächen mit der Kommission. Das beauftragte Gutachten zur Bedeutung der Preisbindung für den Apothekenmarkt und für das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland unterstützt die Gesetzesinitiative von BM Spahn mit empirischen Daten.“
2 Kommentare
Lügenbaron
von Roland Mückschel am 08.01.2020 um 16:59 Uhr
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AW: Schlechter/Guter Rat
von Holger am 09.01.2020 um 11:22 Uhr
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